Schildbürgerstreich der "Hochschulstadt" Mosbach - Ortsschild nur ohne Zusatz erlaubt
Mosbach hat eine neue Attraktion: Aus der Berufsakademie ist die "Duale Hochschule" geworden. Das feierten die Stadtväter mit einer ganz eigenen Initiative: Auf dem gelben Ortseingangsschild wurde einfach die Bezeichnung "Hochschulstadt" hinzugefügt. Zwei Monate, nachdem die Schilder aufgestellt worden waren, wurden sie jetzt (pressewirksam durch Oberbürgermeister Michael Jann höchstpersönlich) wieder abgeschraubt. Das Innenministerium hatte nämlich von dieser Aktion gehört und den Zusatz postwendend untersagt. Die Stadt Heilbronn war jüngst mit einer ähnlichen Initiative gescheitert und hatte sich darüber geärgert, dass man nicht so forsch wie die Mosbacher gewesen war und einfach Tatsachen geschaffen hatte. So bleibt beiden Städten nunmehr wenigstens etwas: ein wenig Publicity. Der staunende Laie fragt sich: Warum dürfen die Städte den Zusatz nicht verwenden, gibt es doch auch z.B. Straßenschilder mit dem Zusatz "Universitätsstadt"? Ein Blick in § 32 und 46 Straßenverkehrsordnung zeigt: "Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig", wobei die Landesbehörden hiervon Ausnahmen zulassen können. Und das hat das Innenministerium Baden-Württemberg in den so genannten "Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zur Straßenverkehrs-Ordnung" (noch genauer: in den dortigen Vorschriften zu den Schildern 310 und 311) auch getan. Da steht nämlich drin: "Die Ortstafel nennt den amtlichen Namen der Ortschaft. Unter diesem Namen sind nur folgende Zusätze zulässig: Landeshauptstadt, Kreisstadt, Große Kreisstadt, Stadt, Zollgrenzbezirk. Die Bezeichnung des Landkreises ist entweder durch Vorsetzen der Abkürzung »Lkr.« oder - bei landschaftsbezogenen Namen - durch den Namen des Landkreises vorzunehmen. Das Innenministerium ist damit einverstanden, daß bei der Beschriftung der Ortstafel (vgl. VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311) auch der Zusatz »Universitätsstadt« verwendet wird, sofern diese Bezeichnung von der Landesregierung verliehen worden ist oder einer Gemeinde nach bisherigem Recht zusteht." Baden-Württemberg ist übrigens nicht das einzige Bundesland mit diesem Problem - auch in Hessen ist die entsprechende Vorschrift bekannt. PS: Wer will, kann sich am Schildbürgerstreich noch beteiligen und eines der "Schilder delicti" ersteigern, wie die RNZ meldet: "Die Rhein-Neckar-Zeitung versteigert (in Kooperation mit der Stadtverwaltu…
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Erschienen 28. April 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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Mosbach verblüfft mit neuen Ortsschildern - STIMME.de
Mosbach/Heilbronn - Es ist ja nicht so, dass die Heilbronner untätig ihre Hände in den Schoß gelegt hätten. Sie schrieben Briefe, stellten Anträge, telefonierten viel, baten freundlich. Erfolglos. Sie blitzten ab. Heilbronn darf den Titel Hochschulstadt nicht im Ortsschilde führen. Und was macht derweil die Konkurrenz weiter flussabwärts am Neckar? Sie ist auch nicht faul und schafft vollendete Tatsachen: „Hochschulstadt Mosbach“ prangt unübersehbar auf den Schildern an drei Ortseingängen.
Datei:Ortseingangsschild Ilmenau.jpg – Wikipedia

