Schiffsfonds in der Krise - Teil 9: MS Appen Paula von Insolvenz bedroht
Nachdem in den letzten Monaten bereits ein gutes Dutzend Schiffsfonds Insolvenz anmelden musste, befindet sich nun mit der MS Paula
Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG ein weiterer Fonds in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Einschätzung der
Geschäftsführung ist eine „dauerhafte Fortführung der Gesellschaft nicht möglich", sodass „akute Insolvenzgefahr" bestehe. Zur
Vermeidung einer Insolvenz werden daher die Gesellschafter um aktive Mitwirkung an dem Restrukturierungskonzept gebeten. Wie diese
aussehen soll, erfährt man aus einem Schreiben der MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG vom 19.02.2010: Wenig
überraschend werden die Gesellschafter aufgefordert, ihr Beteiligungskapital zu erhöhen, andernfalls drohe der „Totalverlust der
Einlage".
„Betroffene Anleger befinden sich somit in einer schwierigen Situation. Wenn sie der Nachzahlungsaufforderung nicht nachkommen,
besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund der Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren.
Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage
des Fonds führt." so Christian Luber,
LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, und Zürich. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen.
Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben."
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies
bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und
verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt
nach, machen sie sich nach der …
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