Schiffsfonds in der Krise – Teil 4: Nachschussforderungen für Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds Cape Henry, Cape Hatteras, Cape
Byron
Wie bereits in mehreren Berichten dargelegt wurde, befindet sich die Schifffahrtsindustrie in der Krise. Betroffen hiervon sind
insbesondere auch die Schiffsfonds, sofern sie Frachtschiffe betreffen. Aktueller Fall ist nun die DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape
Henry GmbH & Co. Containerschiff KG. Nachdem für das Jahr 2009 bereits keine Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgten, wendet
sich nun das Emissionshaus mit einem Schreiben an die Anleger, das für viel Aufregung gesorgt hat. Denn hierin fordert Dr. Peters von
den Anlegern eine Nachschusszahlung i.H.v. 35 % der Beteiligungssumme. Als Frist hierfür wird der 15. November genannt, andernfalls
wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Ähnliches wird auch über die Cape Hatteras und Cape Byron berichtet.
So ärgerlich diese für die Anleger auch
sind, so ist doch zugleich darauf hinzuweisen, dass die Chancen der Betroffenen für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die
Zahlungspflicht relativ gut sind. Denn die rechtliche Begründung, die die Fondsgesellschaft für die Nachforderung angibt, ist mehr
als umstritten. Die Emittentin erklärt, die bisher erfolgten Ausschüttungen seien lediglich Darlehen, die nun in der angespannten
wirtschaftlichen Situation zurückgefordert werden könnten. Tatsächlich gibt es aber für diese Rechtsansicht nur geringfügige Indizien
im Gesellschaftsvertrag, eine klare Feststellung ist hingegen nicht vorhanden.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in
München, und Zürich rät daher allen Betroffenen, sich
hinsichtlich der Frage, ob und inwiefern Verteidigungsmöglichkeiten bes…
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