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Scherenlift im Schlagloch

am 12.01.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Als ein ausgefahrener selbstfahrender Scherenlift ins Loch fuhr, umfiel und der auf ihm tätige Arbeiter vom Korb zu Tode fiel, folgte eine Produkhaftungsklage gegen Hersteller und Vermieter. Das Gericht wies die Klage früh ab, weil es die Gutachter der Kläger nicht zuließ und ohne Sachverständige der Anspruch unbeweisbar sei. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA entschied hingegen am 4. Januar 2008 in Sachen Sammie Sappington et al. v. Skyjack, Inc. et al., Az. 06-3855, dass der vorgetragene strict Liability-Anspruch schlüssig ist und der Beweiswert von den Geschworenen zu beurteilen ist. Auch ohne Gutachter könne der Sachverhalt und die unangemessene Gefährlichkeit des Produktes der Jury zur Subsumtion vorgelegt werden. Die gründlich die Anspruchsmerkmale erörternde Begründung des …

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» Hilfsweiser Vortrag zulässig

» Grenzen der US-Gerichtsbarkeit

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» Doppelstaatsbürger vor Gericht

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