Verzinsung Erbschaftsteuer: Festsetzung der Erbschaftsteuer
Paluka.de: Blog | 8. Januar 2009 — Am 01.01.2009 ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts in Kraft getreten. Sowohl für den Erwerb von …
Im Rahmen der Veranlagung Erbschaftsteuer werden oftmals auch frühere Schenkungen noch der Besteuerung unterworfen, die bisher unterblieben war. Hierbei ist allerdings seitens des Finanzamtes Einiges zu beachten:
Ein ausdrücklich so bezeichneter “Erbschaftsteuerbescheid” für einen Erwerb von Todes wegen schließt nach seinem objektiven Erklärungsinhalt eine zusammenfassende Steuerfestsetzung für weitere Erwerbe (Vorschenkungen) aus. Der “Erbschaftsteuerbescheid” ist wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 ErbStG rechtswidrig, soweit seine Steuerfestsetzung auf einer Zusammenrechnung des Werts des Erwerbs von Todes wegen mit dem Wert der Vorschenkungen beruht, ohne einen Steuerabzug für die früheren Erwerbe (Vorschenkungen) vorzunehmen.Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. August 2005 - II R 16/02
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 30. November 2005 auf http://www.meisen.info.
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