“Scheiß aufs Examen”

Nein, es ist nicht ungewöhnlich sondern üblich, dass eine Promotionsordnung ein “vollbefriedigend” in mindestens einem von zwei juristischen Examina zur Voraussetzung für die Promotion macht.

Nein, es ist auch nicht ungwöhnlich oder ehrenrührig, nur die kleinere von beiden Staatsprüfungen abzulegen und dabei das ersehnte “vollbefriedigend” nicht zu erreichen.

Es ist weiter nicht ungewöhnlich sondern Gang und Gäbe, dass einem im Referendarexamen nur “befriedigenden” Kandidaten ein Dispens von der eingangs genannten Promotionsvoraussetzung erteilt wird (mag hierfür nun der “Nasenfaktor”, eine Parteimitgliedschaft oder eine besondere Fähigkeit ausschlaggebend sein). Eine “stichhaltige” Begründung findet sich immer und wurde nicht nur bei zu Guttenberg gefunden.

Außergewöhnlich – und zwar: außergewöhnlich peinlich – ist es allerdings, in einer auch an vielen a…

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Erschienen 1. März 2011 auf http://www.rechtzwonull.de.

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