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Scheinselbständige Auslieferungsfahrer

am 11.12.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Fahrer zumindest des Paketdienstes German Parcel sind keine selbständigen Unternehmer, sondern abhängig Beschäftigte. Sie unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Das
entschied in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgericht.
Im aktuellen Fall hatte die AOK für einen Transportfahrer von German Parcel Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 110.000 Euro nachgefordert. Der Paketdienst erhob Widerspruch gegen die Nachforderung und argumentierte, dem Fahrer habe es freigestanden, die vereinbarten Fahrdienste selbst oder durch Dritte ausführen zu lassen, er habe sich seinen Urlaub nicht genehmigen lassen müssen und habe auch eigene Kunden im System von German Parcel bedienen dürfen. All dies weise ihn als selbständigen Unternehmer aus.
Demgegenüber sahen die Richter der ersten wie der zweiten Instanz überwiegend Merkmale abhängiger Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht als gegeben an. Der Fahrer habe seinen PKW mit dem Schriftzug von German Parcel lackieren lassen und bei der Arbeit die „Imagekleidung“ des Paketdienstes tragen müssen. Sein Tages- und Arbeitsablauf sei vollständig vom Arbeitgeber vor- und durchstrukturiert. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 10 bis 12 Stunden habe …

German-Parcel-Fahrer sind Arbeitnehmer und daher sozialversicherungspflichtig

Recht und Alltag / Fahrer des Paketdienstes German Parcel sind keine selbständigen Unternehmer, sondern abhängig Beschäftigte. Sie unterliegen daher der ozialversicherungspflicht. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Land…

Paketdienstfahrer sind Arbeitnehmer

Handakte WebLAWg / Fahrer von Paketdiensten sind keine selbstständigen Unternehmer, sondern abhängig Beschäftigte. Sie unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Das geht aus einem in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts her…

Scheinselbständigkeit: Opel verliert Musterprozeß um Werksärzte

JuracityBlog / Das Problem der Scheinselbständigkeit von Mitarbeitern wird in vielen kleinen und grossen Unternehmen verdrängt. Nach dem Paketdienst German Parcel (Scheinselbständigkeit von Kurierfahrern) hat es nun auch ein bekanntes Automobilunte…

Scheinselbständigkeit: Paketdienstfahrer sind Arbeitnehmer

JuracityBlog / berichtet die FAZ (> online hier). Entschieden hatte das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 19.10.2006 - L 8/14 KR 1188/03). Das Urteil liegt jetzt im Volltext vor. Der Fahrer war vom 01.09.1991 bis zum 30.06.1998 auf der Grundlage vertragl…

Waren- und Regalauffüller

Blickpunkt Recht & Steuern / Waren- und Regalauffüller sind Arbeitnehmer. Die Tätigkeit als Regalauffüller ist keine selbständige und insofern auch nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das entschied in einem jetzt veröffentlichten Urteil das…

Seniorchef kann als freier Mitarbeiter im Familienunternehmen ohne Sozialversicherungspflicht arbeiten

Recht und Alltag / Wer sein Unternehmen an die Kinder übergibt, kann sich als freier Mitarbeiter einstellen lassen. Er gilt – unter bestimmten Voraussetzungen - als Selbständiger, der nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dies entschied der 8. Senat des…

Hessisches LSG: Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig

JuracityBlog / Mit Urteil vom 27.04.2006 entschied das Landessozialgericht in Darmstadt, dass Zeitungszusteller von einer Werbeagentur scheinselbständig eingesetzt wurden. Die Betreiberin einer Werbeagentur, die Zeitungszusteller beschäftigte, klagte gege…

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RA Udo Meisen

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