Scheinehe – Voraussetzungen und Folgen

Wie hoch die tatsächliche Anzahl von Scheinehen in Deutschland ist, kann keiner sagen. Viele Scheinehen bleiben unentdeckt.

1. Was ist eine Scheinehe?

Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Eheleute nur “formal” geheiratet haben, in Wirklichkeit eine eheliche Lebensgemeinschaft im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft ablehnen (vgl Palandt, BGB Kommentar, §1314 Rn. 14). Scheinehen sind solche Ehe, bei denen sich beide Ehegatten bei Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft i.S.d. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB miteinander eingehen wollen. In einige Fällen wird von einer Seite ein Geldbetrag für die Eingehung der Ehe gezahlt. In einigen Fällen wird eine Scheinehe eingegangen, um einem Ausländer die Aufenthaltsberechtigung für Deutschland zu geben.

Folgende Indizien können auf eine Scheinehe deuten: • die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft; • das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den Verpflichtungen aus der Ehe; • die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet; • die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger persönlicher Informationen; • die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache; • für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (abgesehen von den im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die Ehe gängige Praxis ist); • es gibt Anhaltspunkte dafür, daß ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben.

(Quelle: Entschließung des Rates 97/C 382/01 vom 4. Dezember 1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen; Amtsblatt C 382 vom 16.12.1997 vgl. unter http://europa.eu/legislation_summaries/other/l33063_de.htm)

2. Auflösung der Scheinehe durch Aufhebung der Ehe

Solange die Scheinehe nicht aufgedeckt wird, führt sie zu den gesetzlichen ehelichen Rechtsfolgen, d.h. sie führt zu Unterhaltsverpflichtungen, Zugewinnausgleichsansprüchen, etc. Die “Scheinehe” kann aufgehoben werden, sobald festgestellt wird, dass keine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zwischen den Ehepartnern besteht. Die Scheinehe stellt einen eigenen Grund zur Aufhebung der Ehe gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB dar:

„Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 I BGB begründen wollen.“

Die Aufhebung der Ehe führt zur Auflösung der Ehe für die Zukunft und erfolgt nach Antrag durch Urteil. Der Aufhebungsgrund beruht auf die Missbilligung der Eheschließungsmotivation. Denn die Ehe wird nur formal mit dem Ziel geschlossen, keine Verpflichtung zur ehelichen Lebensg…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Deutschland , International , Fachanwalt , Gesetzesvorhaben , Scheidungsantrag , Zukunft , Auslandsbezug , Verfahrenskostenhilfe , Eheaufhebung , Scheinehe , Scheinehe Konsequenzen

Erschienen 15. Mai 2011 auf http://www.unterhalt24.com/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Scheinehe Konsequenzen:

Scheinehe und der endlose Unterhalt

Unterhalt24 Blog | 28. Oktober 2011 — Scheinehen, auch nur aus reiner Gefälligkeit, sind strafbar und können sehr kostspielig werden. Eine Scheinehe liegt in der …

Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch bei Scheinehe

scheidungsfix | 26. November 2010 — Durch Beschluss vom 05.10.2010 hat das OLG Hamm nunmehr entschieden, dass auch in Fällen der sogenannten Scheinehe Verfahrensko…

BGH: Auch wer bewusst eine Scheinehe eingeht, bekommt Prozesskostenhilfe für die Eheaufhebung

Fokus Familienrecht | 16. Juni 2011 — Die deutsche Antragstellerin hatte 2008 in der Türkei eine Scheinehe mit einem Türken geschlossen, um diesem den unbeschränkten Au…

Aufenthaltserlaubnis: Scheinehe führt zur Ausweisung

Law & Lifestyle | 15. Juni 2006 — Sich durch Eheschliessung mit einem Deutschen den Aufenthalt in Deutschland zu sichern, ist einer Frau aus Serbien-Montenegro ni…

Spionage bei Scheinehe – rechtswidrig aber doch verwertbar?

Handakte WebLAWg | 7. Mai 2007 — Besonders intensiven und rechtswidrigen Ermittlungen von Ausländerbehörden gegen Personen die einer „Scheinehe“ verdächtigt w…

Scheidungsrecht+erschleichung Aufenthaltsgenehmigung: Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe

Rechtslupe | 3. Mai 2011 — Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung der mit einem Ausländer zum Zwecke der Erlangung e…

Vaterschaftanfechtung durch Behörde verfassungswidrig?

beck-blog | 20. April 2011 — Normalerweise gilt der Grundsatz, dass sich der Staat aus Abstammungsangelegenheiten heraushält. Wird ein Kind während des Be…

GPS-Spionage wegen Scheinehe-Verdacht

LawBlog | 30. April 2007 — Um eine Scheinehe nachzuweisen, hat ein Detektiv im Auftrag der Ausländerbehörde der Stadt Hamburg einen GPS-Peilsender am Auto…

Behördliche Anfechtung der Vaterschaft

Rechtslupe | 26. August 2011 — Die behördliche Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart nich…

Anwendbares Recht bei Aufhebung der Ehe

ElbeBlawg | 19. April 2006 — Allein der Umstand, dass für die Schließung einer Scheinehe in der Türkei türkisches Recht anzuwenden war und ein Beteiligter t…

Rechtsanwalt Wille - Fachanwalt für Familienrecht in Köln
Scheinehen

EUROPA - Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung - Bekämpfung von Scheinehen zwischen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder eines sich in einem Mitgliedstaat bereits aufhaltenden Angehörigen eines Drittstaats mit einem Angehörigen eines Drittstaats zur Umgehung der Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Angehörigen dritter Staaten


Deutschland: Zwangsheirat und Scheinehen erschwert - Migration und Bevölkerung Ausgabe 9/2010

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober Änderungen aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Opposition spricht von einer Verschärfung des Aufenthaltsrechts.