„Schaut gut aus im Etat….. “ reicht nicht für OVG NRW

„Sieht gut aus für den Haushalt der Stadt. Und Genaueres müsst Ihr ja dann auch gar nicht wissen.“

So ähnlich hätten sie es im Prinzip ihrem kommunalem Wahlvolk auch sagen können. Das Ergebnis wäre vermutlich dann ähnlich gewesen beim OVG. Das heute entschied, die Wahl zum Stadtrat vom 30.8.2009 in Dortmund müsse wiederholt werden.

Denn Amtsträger der Stadt hätten im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt „geschönt“ dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten.

Im dortigen Kommunalwahlkampf 2009 war die Finanzsituation der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2009 Thema. (Wo ist sie das nicht bei Wahlkämpfen?) Dort aber erkundigte sich die Vorsitzende der FDP-Fraktion am 14.08.2009 bei der Stadtverwaltung über die Haushaltsentwicklung in Dortmund. Noch vor der Kommunalwahl gaben der damalige Oberbürgermeister und die damalige Kämmerin mit Schreiben vom 26.08.2009 Auskunft:

Es sei derzeit nicht erkennbar, dass man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen werde. Der Vorjahresvergleich lasse noch keine Auffälligkeiten erkennen.

Tatsächlich hatten der ehemalige Oberbürgermeister und die damalige Kämmerin jedoch bereits am 11.08.2009 wegen ungedeckter Mehraufwendungen von zumindest 23,4 Mio Euro eine Haushaltssperre verabredet, die am 01.09.2009, also einen Tag nach der Kommunalwahl, wirksam werden sollte.

Wegen der als „Haushaltslüge“ bezeichneten Information beschloss der Rat der Stadt Dortmund auf Verlangen der Bezirksregierung Arnsberg, die Kommunalwahl wiederholen zu lassen. Die Ratswahl wurde jedoch nicht wiederholt. Stattdessen wollten 10 der 37 gewählten SPD-Ratsmitglieder nicht wieder aus ihrem Sitz abrücken und klagten daher gegen den Beschluss des Rates über die Wiederholung der Wahl.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fand nicht, dass der Wahlausgang durch eine ordnungs- und pflichtwidrige Amtshandlung beeinflusst worden sei – und gab der Klage im März 2011 statt.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte die Stadt Dortmund Berufung ein, die nun erfolgreich endete und die Klage der 10 SPD-Ratsmitglieder abwies. So bleibt es bei dem Ratsbeschluss über die Wiederholung der Ratswahl.

Das OVG gab dazu in der mündlichen Urteilsbegründung an, die Auskunft des ehemaligen Oberbürgermeisters und der ehemaligen Kämmerin im Vorfeld der Kommunalwahl 2009 sei ein gesetzwidriger, die Entscheidung der Wähler möglicherweise beeinflussender Wahlfehler. Dieser habe die Ungültigkeit der Ratswahl und deren Wiederholung zur Folge.

Ein zur Wahlwiederholung führender Wahlfehler könne nach ständiger Rechtsprechung auch darin liegen, dass den Wählern von Amtsträgern wahlkampfrelevante Fehlinformationen gegeben würden. Denn es sei verfassungsrechtlich gebot… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 15. Dezember 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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