Schallende Ohrfeige vom BGH für ARAG, DAS, NRV & Co. Kündigungsandrohung reicht

Rechtsschutzversicherer haben es jetzt (übrigens noch einmal) schriftlich bekommen vom Bundesgerichtshof: Schon vor einer Kündigung muß die Rechtsschutzversicherung notwendige Anwaltskosten tragen. Die beliebte Strategie, Rechtsschutz bei eindeutigen Angeboten des Arbeitgebers zu versagen (Prämie ja bitte, Leistung nein Danke) hat damit eine höchtsrichterliche Ohrfeige bekommen. Tausenden von Versicherungsnehmern wurde in den letzten Jahren zu Unrecht Rechtss…

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Themen: Arag , Bgh , Arbeitsvertrag , Kuendigung

Erschienen 19. November 2008 auf http://blog.juracity.de.

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