Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo.
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Ein schönes (?) Beispiel der Denkweise des OSM und seines nach wie vor mangelnden Respekts vor dem BVerfG kam in einem Interview bei WELT ONLINE zutage:
WELT ONLINE: Die Frage, was im Kampf gegen den Terror erlaubt ist, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Amtszeit. Nicht immer sind Sie dabei einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht. Woran liegt das?
Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert.
An dieser Aussage ist so ziemlich alles falsch: „Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo" - Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) lautet bekanntlich wie folgt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Dass hier kein Raum für vom Gesetzgeber zu setzende Grenzen grundrechtlich geschützter Bereiche ist, dürfte sich von selbst verstehen. Schlimmer noch: Die Äußerung könnte auch dahingehend verstanden werden, dass letztlich der Gesetzgeber den Rahmen setzt, innerhalb dessen das BVerfG überhaupt entscheiden kann - eine grauenhafte Vorstellung!
„Verfassungsrichter sind nicht demokratisch legitimiert, Ratschläge zu geben." Ach, und warum nicht ??? Selbstverständlich ist es Verfassungsrichtern erlaubt, ihre Meinung zu äußern, das ist allerdings keine Frage einer demokratischen Legitimation, sondern letztlich des Respekts vor dem höchsten deutschen Gericht - der dem OSM bekanntlich völlig abgeht.
Erschienen 20. Januar 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.
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