Schäuble MUSS weg!

Wenn das zutrifft, was die SZ quasi nebenbei über Äußerungen des Herrn OSM auf einer Tagung der Politischen Akademie Tutzing berichtet, ist er schlicht nicht mehr tragbar.

Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.

Zur Erinnerung, insbesondere für den OSM:

Art. 1 GG: I. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. II. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. III. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2 GG: I. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. II. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3 GG: I. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. II. ... III. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...

Art. 79 Abs. III GG: (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Wer diese Grundrechte bzw. ihre Anwendbarkeit auf ALLE Menschen in Frage stellt, gehört aus der Bundesregierung entfernt, und zwar SOFORT!

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Erschienen 1. Juni 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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