Schäuble: Gelassenheit gegen Terror
am 01.11.2007 von Kleinblog | David Klein
Bereits an anderer Stelle (hier und hier) fand der Beitrag von Dr. Wolfgang Schäuble “Aktuelle Sicherheitspolitik im Lichte des Verfassungsrechts” in Heft 7 der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) eine erste Würdigung. Der Beitrag bei Radio Utopie ist allerdings ein wenig polemisch geraten.
Schäubles Logik ist bekannt: zuerst wird die Situation analysiert: Deutschland ist im Fokus des Terrors. Folglich muß der Staat reagieren. Der Rahmen der Reaktion ist durch das BVerfG eingeschränkt worden, weshalb der Rahmensetzung der Boden entzogen werden muß: die verfassungsrechtliche Grenze. Dann bestehen denklogisch keine rechtlichen Bedenken gegen den Maßnahmenkatalog mehr und die Durchsetzung sorgt nicht für absolute Sicherheit, sondern Handlungsfähigkeit gepaart mit einem Höchstmaß an Sicherheit.
Bei allem Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis eines Innenministers: allen Überlegungen gemein ist ein gedanklicher Fehler. Deutlich wird er an dieser Stelle:
Bei der Einführung der Autobahnmaut hatte der Gesetzgeber eine strikte und ausnahmslose Zweckbindung der Mautdaten festgeschrieben. Als Einzelfälle auftraten, in denen die Aufklärung eines Mordes an dieser Zweckbindung scheiterte, erkannte man, dass diese Absolutheit der Zweckbindung der Daten - Verwendung zur Aufklärung einer bußgeldbewehrten Lappalie nach ABMG: ja, Verwendung zur Enttarnung eines Mörders: nein - ein Fehler war. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber irren, und er kann auch dann, wenn er nicht geirrt hat, im Lichte neuer Entwicklungen oder neuer Erkenntnisse alte Entscheidungen revidieren. Die Rechtsprechung hat diese Flexibilität nicht in gleichem Maße. Dem Gesetzgeber muss daher ein ausreichender Spielraum verbleiben, wenn die Rechtsordnung lernfähig bleiben soll. [Wolfgang Schäuble: Aktuelle Sicherheitspolitik im Lichte des Verfassungsrechts, in: ZRP 2007, 210]
Natürlich ist die Rechtsordnung nichts starres, …
Lesetipp !?
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