Schäuble erfindet Quasi-Verteidigungsfall
am 01.01.2007 von RA-Blog
Nachdem im Februar letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht erklären musste, dass der im Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Passagierflugzeuge Unschuldige zum bloßen Objekt einer staatlichen Rettungsaktion macht und damit gegen die Menschenwürde verstößt, sucht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble händeringend nach einer Möglichkeit dieses Urteil zu umgehen.
Die Süddeutsche berichtet, dass Schäuble nun die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen zum “Quasi-Verteidigungsfall” erklären möchte, bei dem dann Kriegsvölkerrecht anzuwenden wäre. Nach dem Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte sind nur solche Angriffe verboten, “die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen”. Nach Schäubles Ansicht bleibe die Verhältnismäßigkeit dann gewahrt, wenn durch den Abschuss eine noch größere Katastrophe verhindert würde.
Dass ein Terroranschlag ganz klar keinen Verteidigungsfall darstellt, war aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts leicht herauszulesen. Nicht für Schäuble, der dies nun nochmals hat prüfen lassen, als wenn er “auf Fachebene” besseres Personal zur Verfügung hätte, als das Bundesverfassungsgericht. Der Staat ist nicht berechtigt, Menschenleben für andere Menschenleben zu opfern. Was das bedeutet, geht trotz maßloser Selbstüberschätzung offenbar über Schäubles Horizont.
Terrorismus ist kein Krieg, also ist ein Terroranschlag kein Verteidigungsfall. Nun erklärt Schäuble, man habe sich dagegen entschieden, den (terroristischen) Angriff so zu benennen, stelle ihn aber “in seiner Qualität dem Verteidgungsfall gleich” und plant eine Änderung des Art. 87 a Abs. 2 GG:
“Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt”
Wird Schäuble eigentlich mittlerweile von seinem eigenen Verfassungsschutz beobachtet?
Vorher in diesem Blog:
Schäuble über Prinzipien des Rechtsstaats (11.09.2006)
Abschuss entführter Flugzeuge unzulässig (15.02.2006)
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