Schärfere Auflagen für entlassene Sexstraftäter beschlossen
am 06.04.2006 von ElbeBlawg
Die Bundesregierung hat am Mittwoch schärfere Auflagen für entlassene Sexualstraftäter beschlossen. Danach soll die staatliche Führungsaufsicht Triebtätern künftig jeden Kontakt mit Kindern bei Strafe verbieten können, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mitteilte. Es könne damit etwa verhindert werden, dass Verurteilte nach einer Freilassung ihr früheres Opfer belästigen oder bedrohen oder Kontakt zu fremden Kindern aufnehmen. Bisher konnte es Sexualstraftätern, wenn sie wieder in Freiheit sind, lediglich verboten werden, Kinder zu betreuen oder zu beaufsichtigen.
Neu eingeführt werden soll auch ein Alkoholverbot für Täter, die im Alkoholrausch wieder gefährlich werden könnten. Dieses Verbot könne zum Beispiel mit Atemalkoholkontrollen überwacht werden. Ein Entlassener könne zudem verpflichtet werden, sich regelmäßig bei einem Arzt …
Reform der Führungsaufsicht
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05. Juli 2005 Zypries legt Entwurf zur Reform der
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Kontaktverbot für Straftäter
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Reform der Führungsaufsicht
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Reform der Führungsaufsicht und Regeln zur Sicherungsverwahrung für sog. Altfälle
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Harte Zeiten für Sexualstraftäter
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