Schadenssteuerung durch die Rechtsschutzversicherer
Die Verkehrsanwälte informieren:
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wurde in letzter Zeit vermehrt von Mitgliedern darauf aufmerksam gemacht, dass die
Rechtsschutzversicherer versuchen, Versicherungsnehmer zu veranlassen, Anwälte aus ihrem Vertragsanwaltsnetz zu beauftragen. Sie
bieten ihren Versicherungsnehmern Vergünstigungen für den Fall an, dass sie Kooperations-Anwälte der Versicherung mandatieren. Die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist daran interessiert, konkrete Fälle genannt zu bekommen, in denen potentielle Mandanten Sie
nicht mandatiert haben, nachdem die Rechtsschutzversicherung diesen Vergünstigungen für den Fall, dass sie einen Kooperationsanwalt
beauftragen, angeboten hat.
Teilweise ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass die Selbstbeteiligung oder aber die Rückstufung im Rechtsschutzfall
entfällt, wenn ein Vertragsanwalt des Versicherers beauftragt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bittet darum, ihr ARB, die
diese Bedingungen enthalten, zu übermitteln. Die Arbeitsgemeinscha…
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