Schadensmeldung nicht vergessen!

Ein Versicherter muss jede Möglichkeit nutzen, unverzüglich seiner Versicherung anzuzeigen, dass er beraubt wurde, ansonsten verliert er den Versicherungsschutz: Der spätere Kläger hatte bei der Beklagten eine Hausratversicherung abgeschlossen, die auch eine Entschädigung für geraubte Gegenstände vorsah. Die Versicherungspolice enthielt auch den Passus, dass bei Eintritt eines Schadensfalls dieser unverzüglich anzuzeigen sei. Verletze der Versicherte diese Pflicht, müsse die Versicherung nicht zahlen.

Am 22.1.2006 saß der Kläger nun mit seiner Ehefrau in einer Cafeteria der Autobusstation Rodovias, um später mit dem Autobus weiterzureisen. Während der Kläger Getränke kaufte, befand seine Frau sich an einem Tisch. Plötzlich drängte sich ein Mann gewaltsam an ihrem Stuhl vorbei, stieß sie von diesem und riss ihr die Reisehandtasche aus der Hand.

Der Kläger versuchte nach dem Vorfall, diesen bei der nächsten Polizeistation zu melden. Diese verwiesen ihn jedoch an den Sicherheitsdienst der Busstation. Darauf hin kontaktierte er die Deutsche Botschaft, zunächst telefonisch und - als dies scheiterte- per Fax. Wohl auf Veranlassung der Botschaft wurde eine Anzeige wegen Diebstahls durch die in Deutschland zuständige Polizeiinspektion erstellt und beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Verlustmeldung bezüglich des Personalausweises gefertigt. Der Kläger und seine Ehefrau erstatteten diese Anzeigen jedenfalls nicht selbst.

Der Kläger meldete am 27.3.06 der Versicherung den Vorfall, worauf diese die Schadensregulierung ablehnte. Die Meldung sei nicht unverzüglich gewesen. Ihnen sei es daher verwehrt gewesen, die ortsansässigen Partnergesellschaften zu kontaktieren sowie die Polizei. Es hätte insbesondere auch die vorhandene Videoüberwachung ausgewertet werden können. Darauf hin erhob der Versicherte Klage vor dem AG München auf Feststellung, dass die Beklagte zur Regulierung verpflichtet sei.

Die zuständige Richterin beim AG München wies die Klage ab:

Zwar liege ein Versicherungsfall (Raub) vor, allerdings habe der Versicherte den Vorfall nicht unverzüglich bei der Versicherung angezeigt, so dass diese nicht zu bezahlen bräuchten. Eine Anzeige über zwei Monate nach dem Ereignis sei zweifelsfrei nicht mehr unverzüglich. Nach dem der Kläger die Möglichkeit hatte, zu telefonieren und Faxe zu versenden, hätte er diese Möglichkeiten auch gegenüber der Versicherung ausschöpfen müssen. Dies wäre auch ohne Versicherungsschein möglich gewesen, da eine schlichte Mitteilung des Vorfalls unter Angabe des Namens des Klägers auch ohne Versicherungsnummer ausgereicht hätte. Der Kläger hätte auch die Deutsche Botschaft um Weiterleitung der Anzeige bitten können, nach dem diese auch eine Anzeige bei der Polizei und dem Einwohnermeldeamt veranlasste. Ebenso hätte er über das örtliche Telefonbuch die Partnergesellschaften vor Ort ausfindig machen können.

Durch das Unt…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Versicherungsschutz
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 25. September 2008 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung

Keine fiktiven Anwaltskosten für Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 24. September 2008 — Ein Anwalt, der in einer Kanzlei angestellt war, geriet mit seinem Arbeitgeber über seine Fahrtkostenabrechnung in Streit, den …

Vaterschaftsanfechtung: Möglichkeit besteht auch bei wissentlich falscher Anerkennung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. August 2008 — Auch wer wissentlich seine Vaterschaft falsch anerkennt, verliert dadurch nicht sein Anfechtungsrecht. Die Vaterschaftsanerke…

Zum Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Januar 2009 — Auch wenn ein abgemahnter Wettbewerber eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, stehen ihm bei einer rechtsmissbräuchlic…

Kurzmeldung: Kürzung der Pendlerpauschale gekippt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Dezember 2008 — Das BVerfG hat entschieden: Die Kürzung der Pendlerpauschale ist Verfassunswidrig. Mehr dazu später hier. Copyright © 2008 Unse…

Was Deckt Die Private Haftpflichtversicherung AB: Versicherungsrecht: Privathaftpflichtversicherung deckt nur Risiken ab, die vom aktuell bewohnten Einfamilienhaus ausgehen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Oktober 2008 — Wer mehr als nur ein Einfamilienhaus sein Eigen nennt, kann nur eingeschränkt auf seine private Haftpflichtversicherung bauen. …

Mitversicherte Person Klagebefugnis: Versicherungsrecht: Mitversicherte Personen in der Reiserücktrittsversicherung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 26. Oktober 2008 — Die Aufzählung der in einer Reiserücktrittskostenversicherung angeführten mitversicherten Personen ist abschließend. Ein Verlob…

Nutzungsausfallschaden: Geschädigter ist an seine Abrechnung gebunden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 26. Januar 2009 — Der Geschädigte ist im nachfolgenden Prozess jedenfalls dann an seine ursprüngliche Schadensabrechnung gebunden, wenn diese nic…

Versicherungsrecht: Kicken auf dem Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 20. August 2008 — Knickt ein Versicherungsnehmer beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz um, muss seine Unfallversicherung i.d.R. die Kosten für …

Schadenersatz: Haftung des Mieters besteht nur für gemeldete Mängel

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Oktober 2008 — Stolpert der Mieter über Risse schadhafter Bodenplatten der angemieteten Flächen und verletzt er sich dabei, kommt eine Haftung…