Schadensersatzpflicht des Architekten bei fehlender Kostenermittlung/-Verfolgung

(OLG Braunschweig vom 07.02.2002, Aktenzeichen 8 U 10/01) Bei einer Altbausanierung werden die vom Architekten zu Auftragsbeginn geschätzten Kosten überschritten. Der Architekt unterlässt diesbezügliche Hinweise gegenüber dem Bauherrn. Der nach Fertigstellung der Baumaßnahme erhobenen Honorarforderung des Architekten kommt der Bauherr unter Hinweis auf eine Schadensersatzforderung wegen Pflichtverletzung nicht nach. Das OLG stellt fest, dass hier der Architekt dem Grunde nach schadensersatzfpflichtig ist, da er ....

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Themen: Olg Braunschweig
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 13. November 2004 auf http://www.heinicke.com.

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