Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Autofahrt

Wenn ein Arbeitnehmer mit Billigung des Arbeitgebers sein Privatfahrzeug in dessen Betätigungsfeld einsetzt, muss der Arbeitgeber diesem grundsätzlich Schadensersatz leisten, wenn sich ein Unfall ereignet. Um einen beruflichen Einsatz handelt es sich immer dann, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeuges ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen oder er den Arbeitnehmer aufgefordert hat, sein eigenes Fahrzeug zu benutzen. Gegebenenfalls muss der Schaden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer anteilig getragen werden; dies richtet sich danach, ob und welches Verschulden dem Arbeitnehmer an der Unfallverursachung anzulasten ist.

Zu diesem Ergebnis gelangte das BAG in einer Entscheidung vom 23.11.2006, AZ 8 AZR 701/05. (…)

Quelle: WBE-LAW vom 23.8.2007

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 23. August 2007 auf http://log.handakte.de/.

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