Schadensersatz gegen Abo-Falle? Nicht unbedingt!
Der Kollege Ferner weist hier auf eine interessante Entscheidung des AG Öhringen (Az.: 2 C 227/10) hin, die einmal wieder beweist,
dass eine Verallgemeinerung von Rechtsprechung gelegentlich nicht klappt. Insbesondere nicht, wenn man nicht genau weiß, was wirklich
passiert ist.
Zunächst jubelten sicherlich viele Opfer von Abo-Fallen aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Urteile zur Schadensersatzpflicht
von Abo-Fallen-Betreibern (siehe hier und hier). Schon vor kurzem hatte jedoch bereits das AG sich in einem Fall anders positioniert (siehe hier).
Nun hat das AG Öhringen einem offenbar zu euphorischen Opfer einer Abo-Falle einen Strich durch die Schadensersatzrechnung gemacht.
Da der Kläger offensichtlich keinerlei Angaben zum Sachverhalt, z.B. wie er seine Daten eingegeben hatte und wie die Seite aussah,
machen konnte, scheiterte die Klage. Der Kläger hätte nach Auffassung des Gerichtes die Tatsachen, die für eine Täuschung sprechen,
darlegen müssen. Dies war nicht erfolgt.
Auch dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Urteile nicht zwingend auf …
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