Schadenersatzansprüche gegen den nichtehelichen Lebensgefährten in der Kfz-Kasko-Versicherer

Der Bundesgerichtshof war jetzt mit der Frage befasst, ob der in § 67 Abs. 2 VVG a. F. bestimmte Ausschluss des Übergangs von Schadensersatzansprüchen gegen einen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen auch für Ansprüche gegen den nichtehelichen Lebensgefährten des Versicherungsnehmers gilt.

Der klagende Kaskoversicherer nimmt die Beklagte in Regress wegen einer Versicherungsleistung, die er an den Versicherungsnehmer auszahlte, nachdem der versicherte Pkw bei einem von der Beklagten verursachten Verkehrsunfall zerstört worden war.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ein Übergang des Schadenersatzanspruchs auf den Versicherer bereits deswegen ausgeschlossen sei, weil die Beklagte im Unfallzeitpunkt mit dem Versicherungsnehmer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt habe und damit einem Familienangehörigen im Sinne des § 67 Abs. 2 VVG a. F. wenigstens gleichstehe.

Die Beklagte hat sich darauf berufen, dass sie und der Versicherungsnehmer seit Jahren einen gemeinsamen Hausstand führten und ein 1999 geborenes gemeinsames Kind hätten, das sie gemeinsam aufzögen. Im Einzelnen hat die Beklagte behauptet, sie lebe mit dem Versicherungsnehmer bereits seit dem Jahr 1989 nichtehelich zusammen und übe das Sorgerecht für das Kind mit ihm gemeinsam aus. Der Lebensunterhalt werde seit Begründung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinschaftlich aus ihren beiden Einkommen bestritten, ohne dass eine Trennung der erwirtschafteten Mittel vorgenommen werde. Ein gemeinsam errichtetes Eigenheim sei von beiden gemeinsam finanziert worden und werde aus den gemeinschaftlichen Einkünften abbezahlt.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom heutigen Tage die Einbeziehung von Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Schutzbereich des § 67 Abs. 2 VVG a. F. für geboten erachtet. Er hat offen gelassen, ob Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Familienangehörige im Sinne dieser Vorschrift begriffen werden können. Die Vergleichbarkeit der Schutzwürdigkeit erfordert zumindest ihre analoge Anwendung. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, für die gemeinsame Mittelaufbringung und -verwendung prägende Merkmale sind, trifft die Inanspruchnahme des Partners den Versicherungsnehmer wirtschaftlich nicht minder als in einer Ehe. Der häusliche Friede zwischen Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften kann durch zwischen diesen auszutragende Streitigkeiten über die Verantw…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesgerichtshof , Nichteheliche Lebensgemeinschaft , Kaskoversicherung , Anspruchsübergang
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 22. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer…

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. April 2009 — Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs war mit der Frage befasst, ob der in § …

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Schadensersatzansprüche gegen den Partner gehen nicht auf den Kfz-Kasko-Versicherer über

Schlosser Aktuell | 27. April 2009 — Verursacht der Fahrer eines Kraftfahrzeuges einen Schaden an dem von ihm geführten Fahrzeug, welches ihm nicht gehört, so ist e…

Schadenersatzansprüche gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehen auch bei Altfällen nicht auf den Kfz-Kasko-…

recht verständlich | 13. April 2010 — Herr A hatte ein Auto, das er bei der Versicherung V kaskoversichert hatte. Dieses Auto wurde bei einem Verkehrsunfall, den die…

Zahlungen IN Nichtehelicher Lebensgemeinschaft: Zahlungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rechtslupe | 23. Februar 2010 — Obliegt nach der von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gewählten Aufgabenverteilung einem von ihnen, für die…

Versicherung darf keinen Schadensersatz von dem schadensverursachenden nichtehelichen Lebenspartner verlangen

www.rechtsklarheit.de | 7. November 2009 — Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsschaden nicht selbst verursacht und die Versicherung die Versicherungsleistung erbrac…

Zuwendungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rechtslupe | 14. Januar 2010 — Hat der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorstellung oder Erwartung zugrunde gel…

Doppelte Haushaltsführung bei kinderlosen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Rechtslupe | 5. August 2009 — Bei kinderlosen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist die Anerkennung einer “Doppelten Haushaltführung” oftmals schwierig, d…

Zwecksverfehlung Bei Einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Zweckverfehlung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rechtslupe | 16. April 2009 — Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB) setzt, wie der Bundesgericht…

Ausgleichsanspruch Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Familienrecht: BGH: Ausgleich nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Meyer-Köring v.Danwitz | 20. August 2008 — Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu der Frage, ob Zuwendungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemein…

Eigenbedarfskündigung bei Ende einer Lebensgemeinschaft?

Rechtslupe | 20. Oktober 2009 — Wenn man seine eigene Wohnung an seine Lebensgefährtin vermietet (und dann zusammen mit ihr dort wohnt), kann man diesen Mietve…