Schaar vermisst Einwilligungslösung im Datenschutzgesetz

Berlin (Reuters) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante Regelung zur Weitergabe personenbezogener Angaben im neuen Datenschutzgesetz kritisiert.

Es sei unbefriedigend, dass die Verwendung solcher Daten für Werbezwecke nicht generell an die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geknüpft werde, sagte Schaar am Freitag im ZDF. Bestimmte Angaben wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel sollen nach dem Kompromiss der Koalitionsfraktionen auch ohne Genehmigung weitergegeben werden dürfen. Die Betroffenen müssen aber über die Herkunft der Angaben informiert werden, damit sie der Weitergabe und Nutzung widersprechen können. Der Bundestag will das reformierte Datenschutzgesetz am Nachmittag beschließen.

Schaar zeigte insgesamt dennoch zufrieden mit der Neuregelung. Die Herkunftskennzeichnung von Daten schaffe Transparenz und stelle deshalb eine Verbesserung dar. Auch die Informationspflicht über Verstöße wertete er als Fortschritt, ebenso weiterreichende Ahndungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sowie Änderungen beim Datenschutz für Arbeitnehmer.

Zugleich kritisierte der Datenschützer allerdings die Rolle der Wirtschaft bei der Gesetzesreform. "Es hat hier eine Lobby-Kampagne gegeben, die ihresgleichen sucht", sagte Schaar. Dies habe beim Bundestag Wirkung gezeigt. 80 Prozent dessen, was an Reformen zugesagt worden sei, hätten es aber auch in das Gesetz geschafft.



Quelle: Reuters (3. Juli 2009)

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Themen: Berlin , Germany , Bundestag , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Peter Schaar , Vermisst , Media (industry) , Advertising And Marketing , Publishing , Retailers

Erschienen 3. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.

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