Schaar gegen Schäuble u.a. - Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
am 06.02.2007 von RA J. Melchior, Wismar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der sog. verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren unzulässig sind:
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, stellt einen gravierenden Eingriff in dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht dar. Es ist zu befürchten, dass die Maßnahme auch private Inhalte des Computers, wie etwa Arztrechnungen oder höchstpersönliche Aufzeichnungen, erfasst, die ähnlich sensibel sind wie vertrauliche Unterhaltungen oder Tagebucheinträge. Der von Verfassungs wegen zu gewährleistende Kernbereich privater Lebensgestaltung muss daher auch hier geschützt bleiben.
Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und …
Bundesdatenschutzbericht 2003/2004 zum Download
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat gestern den Bundesdatenschutzbericht für die Jahre 2003-2004 vorgelegt. Das Dokument gibt es hier zum Download (PDF: 2.3 MB). Auf über 251 Seiten werden die aktuellen datenschutzrechtlic…
Dubiose Telefonbefragung
Handakte WebLAWg / Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat sein Befremden über eine Befragung von Empfängern von Alg-II durch ein von der Bundesagentur für Arbeit beauftragtes Call-Center bekundet. Derzeit sollen insgesamt 1,2 Millionen Alg-II …
BfD Schaar: Keine umfassende Kundenüberwachung durch RFID-Chips !
walfischbucht / ... Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat auf die Bedeutung des Datenschutzes beim Einsatz von RFID-Chips hingewiesen, die ein Schwerpunktthema auf der diesjährigen CeBIT bilden. Bedeutsam sind die…
Auf dem SCHUFA - Kolloquium mit dem Thema Können Daten Verbraucher schützen
walfischbucht / hatte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar kritisch zur weiteren Ausdehnung des Geschäftsfeldes der SCHUFA auf die Wohnungs- und Versicherungswirtschaft geäußert und auf die datenschutzrechtli…
Kein Bedarf an neuen Befugnissen für verdeckte Online-Durchsuchung?
Weblawg.de / ... Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab und begrüßt das Urteil des BGH. Im Handelsblatt-Interview erklärt er, warum. ...Quelle: www.handelsblatt.com…
Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig
Schnüffelblog / FAZ.NET berichtet: EilmeldungHeimliche Online-Durchsuchungen unzulässig05. Februar 2007 Heimliche Durchsuchungen der Festplatten von Computern durch die Polizei sind unzulässig. Das entschied am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Die Durchsu…
Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig
RA J. Melchior, Wismar / FAZ.NET berichtet: Eilmeldung Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig 05. Februar 2007 Heimliche Durchsuchungen der Festplatten von Computern durch die Polizei sind unzulässig. Das entschied am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsr…
Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
JIPS News / Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen von ...…
BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt…
Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
Handakte WebLAWg / § 102 StPO regelt die Dursuchung strafprozessual als offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme. Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgesp…
Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
LawBlog / Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt…
Zypries zu Online-Durchsuchungen
RA-Blog / Bundesinnenminister Schäuble will nach dem abschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofs schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage zur Legalisierung der Online-Durchsuchung schaffen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärt im Interview mi…
J!Cast zu Online-Durchsuchungen
Telemedicus / Der BGH hat entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen gibt. Seitdem läuft eine hitzige Debatte, ob man diese Rechtsgrundlage nicht zukünftig schaffen sollte. Doch geht das so einfach? Und wie funktioniert so eine On…
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