Atlantic-Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers"...
bankundkapitalmarktrecht | 9. Februar 2012 — Das Hamburger Emissionshaus Atlantic, eine Tochtergesellschaft der Reederei Rickmers, hat offenbar die hauptsächlich mit dem Vertr…
Seit 2004 haben Anleger in die beiden Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS 9.385.000 € investiert. Eine lukratives Investment sollte es sein, wurde ihnen versprochen. Mit der Tradition und Kompetenz der Reederei Rickmers, zu deren Unternehmensgruppe das Emissionshaus des Fonds ATLANTIC gehört, wurde geworben. Heute droht beiden Fondsschiffen die Insolvenz, wie die Treuhänderin des Fonds, die Elbe Vermögens Treuhand GmbH Mitte Dezember 2011 ihren Anlegern mitteilte. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden keine Tilgungen auf die Bankdarlehen geleistet. Jetzt fordert die Bank die Deckung der Liquiditätslücken durch die Anleger. Ob es angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten, bezüglich derer keine Besserung abzusehen ist, überhaupt eine Sanierungsperspektive gibt, ist fraglich. Der Totalverlust der von den Anlegern investierten Gelder ist sehr wahrscheinlich. Darf die Fondsgesellschaft die Ausschüttungen von insgesamt rund 4 Mio. € zurückfordern? Anleger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Auch wenn die Ausschüttungen nicht aus Bilanzgewinnen der Gesellschaft geleistet wurden, so dass die Haftung des Kommanditisten wieder aufgelebt ist, gibt das der Gesellschaft kein Recht, die Ausschüttungen zurückzuverlangen. Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund der Ausschüttungen die Anleger bis maximal zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen für die Verbindlichkeiten der Schiffsgesellschaften haften, also beispielsweise gegenüber der kreditgebenden Bank. Im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaften ist der Insolvenzverwalter berechtigt, diese Gelder einzuziehen. Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, an ihr verlorenes Geld zu kommen? Im Auftrag von Mandanten, die sich an den Schiffen an Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS beteiligt haben, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen. Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 47,6 Mio. € gerade einmal 89% des Gesamtaufwandes der für den Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS kalkulierten Aufwendungen ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 19.708.500 € lediglich 37% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 63% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger. Nur 73,6% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 24,1% in Vertriebskosten Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Januar 2012 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.
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Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Heidelberg
Die meisten Banken und Sparkassen stellen in ihrer Werbung die besondere Qualität ihrer Beratung heraus und werben so um das Vertrauen ihrer Kunden. Doch tatsächlich haben sie dieses Vertrauen in der Vergangenheit massiv missbraucht, manche tun dies noch heute. Sie empfehlen ihren Kunden Wertpapiere und Fondsbeteiligungen, ohne den Kunden darauf hinzuweisen, was die wesentliche Triebfeder ihrer Anlageempfehlung ist: Banken und Sparkassen erhalten regelmäßig den Ausgabeaufschlag (Agio) und zusätzlich Abschluss- und Bestandsprovisionen von den Emittenten der Produkte, die sie vertreiben. Der Kunde erfährt nur all zu oft nicht, wie er hintergangen wird.
Erfahrene Fachanwälte für Bank- und kapitalmakrtrecht bieten Hilfe für geschädigte Anleger von Kapitalanlagen aller Art wie Schiffsfonds, Medienfonds, Lebensversicherungsfonds, Immobilienfonds, Wertpapieren, offenen Immobilienfonds, Vermögensverwaltung.
ATLANTIC FONDS - Hilfe für Schiffsfonds Anleger