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Saugen, bis die Leitung glüht?

am 19.03.2008 von Jurabilis

Auf einen besonderen Aspekt des heutigen Beschlusses aus Karlsruhe weist der Bundesdatenschutzbeauftrage Schaar hin: So sei auf Basis des heutigen Beschlusses ein Vorgehen gegen P2P-Nutzer, die sich ihre Musik per Filesharing besorgen, nicht mehr möglich. Zwar dürften, so Schaar, die Daten weiter gespeichert werden; eine Weitergabe an Ermittlungsbehörden komme jedoch nur bei schweren Straftaten in Betracht, zu denen das Filesharing nicht zähle.
In der Tat heißt es in Rn. 164 des heute veröffentlichten Beschlusses:
Die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten sind allerdings in den Fällen nicht zu beschränken, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine Katalogtat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist und zudem die Voraussetzungen des § 100a Abs. 1 StPO vorliegen.
Eben jene Voraussetzungen des § 100a Abs. 1 StPO verlangen aber eine schwere Straftat, die auch im Einzelfall schwer wiegt.
Dass diese Merkmale kumulativ vorliegen müssen, macht das Gericht in Rn. 171, 172 - erneut - klar:
In den Fällen des § 100g Abs. 1 StPO, in denen die Voraussetzungen von § 100a Abs. 1 und 2 StPO nicht vorliegen, ist hingegen die …

Saugen bis die Leitung glüht?

Jurabilis / Auf einen besonderen Aspekt des heutigen Beschlusses aus Karlsruhe weist der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hin: So sei auf Basis des heutigen Beschlusses ein Vorgehen gegen P2P-Nutzer, die sich ihre Musik per Filesharing besorgen, nicht me…

Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113bTKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verke…

Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

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BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.03.2008 – 1 BvR 256/08 – dem Eilantrag gegen die in § 113a und § 113 b TKG geregelte Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Die Regelung zur Speicherung in § 113a TKG bleibt…

BMJ: Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig

Die herrschende Meinung / Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Eilverfahren entschieden, dass es auch weiterhin möglich bleibt, Telekommunikationsverkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Karlsruher Richt…

Erfolg gegen Vorratsdatenspeicherung

LawBlog / Erfolg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat es heute per einstweiliger Anordnung untersagt, auf die gesammelten Daten zuzugreifen. Eine Ausnahme gilt nur bei schweren Straftaten. Aus der Pressemitteilung: Der…

Vorratsdatenspeicherung - BVerfG Beschluss 1 BvR 256/08 vom 11. März 2008

Weblawg.de / ... Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 - 1. § 113b Satz 1 Nummer 1 des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Sei…

Bundesverfassungsgericht : Vorratsdatenspeicherung - Eilantrag teilweise erfolgreich. Nur Datenspeicherung gemäß § 113a TKG und Abruf von Vorratsdaten bei Katalogdaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einstweilen zulässig.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 – Az. 1 BvR 256/08 <b>Zur Sache</b> <br><br> Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen U…

Vorratsdatenspeicherung teilweise verfassungswidrig

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das BVerfG gab dem Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” per Beschluss teilweise statt. Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b TKG. § 113a TKG regelt die Speiche…

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Alexander Hartmann

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