Stiftungsleistungen
Blickpunkt Recht & Steuern | 4. Juli 2006 — Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreite…
Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.
In einer solchen Zahlung liegt allerdings keine Einkommensverteilungen i.S. des § 8 Abs. 3 KStG 1999. Einkommensverteilungen i.S. dieser Vorschrift erfolgen durch Ausschüttungen. Darunter ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils der Körperschaft an ein anderes Rechtssubjekt mit Rücksicht auf ein zwischen ihnen bestehendes Rechtsverhältnis regelmäßig ein Gesellschafts- oder Mitgliedschaftsverhältnis- zu verstehen. Die Rechtsprechung geht allerdings von Einkommensverteilungen i.S. des § 8 Abs. 3 KStG 1999 auch im Verhältnis von Rechtssubjekten aus, zwischen denen kein Gesellschafts- oder Mitgliedschaftsverhältnis besteht, deren Rechtsbeziehungen zueinander aber als gesellschafter- oder mitgliedschaftsähnlich angesehen werden können. Dies hat der Bundesfinanzhof u.a. für das Verhältnis öffentlichrechtlicher Sparkassen, bei denen es sich regelmäßig um rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts handelt, zu ihren Gewährträgern angenommen. Danach ist ein gesellschafter- oder mitgliedschaftsähnliches Verhältnis dann gegeben, wenn dasjenige Rechtssubjekt, das den Vermögensvorteil erhält, ähnlich einem Gesellschafter oder Mitglied Einfluss auf das Gebilde ausüben kann, das der Körperschaftsteuer unterliegt.
Stiftungen sind Vermögensmassen, die weder über Gesellschafter noch Mitglieder verfügen und zu denen auch keine anderen Steuersubjekte in einem gesellschafter- oder mitgliedschaftsähnlichen Verhältnis stehen. Daher sind Einkommensverteilungen i.S. des § 8 Abs. 3 KStG 1999 bei Stiftungen nicht möglich. Bei einer Stiftung bestimmt zwar der Stifter durch das Stiftungsgeschäft u.a., welchen Zweck die Stiftung verfolgt und wie die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge verwendet werden. Er legt die Satzung fest, bestimmt, welche Organe die Stiftung hat, und soweit ein gesetzlicher Spielraum vorhanden- welche Befugnisse diesen zukommen (vgl. § 81 BGB).Ist die Stiftung jedoch errichtet, verfügt der Stifter ebenso wenig wie jedes andere Rechtssubjekt außerhalb der Stiftung über gesellschafter- oder mitgliedschaftsähnliche Befugnisse. Auch wenn der Stifter selbst Organ der Stiftung wird oder die Zusammensetzung der Organe bestimmt, vollzieht er nur seinen ursprünglichen Willen, wie er im Stiftungsgeschäft niedergelegt ist, und ist hieran wie jede andere Person, die als Organ der Stiftung fungiert, gebunden. Bestimmt der Stifter, dass die Stiftung ihr Einkommen ausschließlich zu seinen Gunsten verwenden darf, handelt es sich bei den nachfolgenden Zahlungen zwar aus seiner Sicht bei wirtschaftlicher Betrachtung um Erträge aus dem einst hingegebenen Stiftungskapital. Dies ändert aber nichts daran, dass die Zahlungen ihren Grund ausschließlich im Stiftungsgeschäft bzw…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
Blickpunkt Recht & Steuern | 4. Juli 2006 — Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreite…
Paluka.de: Blog | 5. Februar 2010 — Mit einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 16.09.2009 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 8 K…
Paluka.de: Blog | 5. Februar 2010 — Mit einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 16.09.2009 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 8 K…
Blickpunkt Recht & Steuern | 18. Januar 2007 — Nach § 8b Abs. 7 KStG 1999 gelten 5% von den Dividenden aus Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft, die nach einem Abkomm…
STEUERRECHT | 4. Februar 2010 — FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.09.2009 – 8 K 9250/07 Presseerklärung des Gerichts: “Zahlungen, die eine Stiftung an di…
STEUERRECHT | 4. Februar 2010 — FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.09.2009 – 8 K 9250/07 Pressmeldung des Gerichts: “Zahlungen, die eine Stiftung an die n…
Meyer-Köring v.Danwitz | 9. Juni 2010 — Mit seinem Urteil vom 16.09.2009 (Aktenzeichen 8 K 9250/07) widerspricht das FG der Auffassung der Finanzverwaltung. Das hat Vo…
NIETZER & HÄUSLER | 22. Februar 2011 — Nachfolgend einige allgemeine und einführende Informationen in das Thema „Stiftung“. Nur als „Einstieg“ in ein komplexes Thema,…
Meyer-Köring v.Danwitz | 2. Juli 2009 — In seinem Urteil vom 12.03.2009 (III ZR 142/08) hat sich der BGH erstmalig zu dem Institut der unselbstständigen Stiftung und…
Rechtslupe | 5. Mai 2011 — Bei der Ermittlung des Einkommens einer partiell steuerpflichtigen Unterstützungskasse in der Rechtsform einer GmbH sind die …