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Satire ./. Markenrecht am Beispiel von AOL und TRABI

am 20.03.2006 von BERLIN BLAWG

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte im Januar gleich über zwei Fälle, bei denen sich Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und die aus Art. 14 GG grundrechtlich geschützten Markenrechte gegenüberstanden, zu entscheiden. Es ging dabei um die Schriftzüge auf so genannten Abi-T-Shirts.
AOL ./. Bin da schon durch… oder was? Das war ja einfach!
In dem Fall AOL hatte die Abiturklasse zum Abschied das AOL-Logo wie folgt abgewandelt. Der AOL-Text wurde durch den kursiven Text Abschluss 2006 sowie durch den abgewandelten Slogan Bin da schon durch… oder was? Das war ja einfach! ersetzt. Das OLG Hamburg entschied mit Beschluss vom 5. Januar 2006 - AZ: 5 W/06 -, dass die Markenrechte der Antragstellerin AOL durch die Benutzung der Abi-T-Shirts nicht verletzt wurden. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die T-Shirts vom Verkehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als ironische Anspielung auf die Boris Becker-Werbung aufgefasst würden. Damit tritt aber das geschützte Zeichen völlig in den Hintergrund und von einer Markenrechtsverletzung durch die Verantwortlichen der Abiturklasse könne keine Rede sein.
Trabant ./. Trabi 03
Hier benutzte eine Abiturklasse den Schriftzug “Trabi 03“. Das OLG Hamburg entschied mit Beschluss vom 6. Januar 2006 - AZ: 5 W/06 -, dass die Markenrechte des Markeninhabers der Marke Trabant durch die Benutzung …

Satire ./. Markenrecht

BERLIN BLAWG / Eine sehr interessante Entscheidung in Sachen Kunstfreiheit contra Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 03.02.2005 (AZ: I ZR 159/02), das im Volltext in der Entscheidungssammlung der Kanzlei SEWOMA a…

Satirische AOL-T-Shirts keine Markenverletzung

ElbeBlawg / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 05.01.2006 - Az.: 5 W 1/06) hatte darüber zu entscheiden, ob Abi-T-Shirts, die die das Logo des bekannten Unternehmens AOL verwenden, Markenrechte verletzen. Die Antragsgegnerin hatte das AOL-Logo verwendet und im Vor…

OLG Hamburg: Satirische AOL-T-Shirts keine Markenverletzung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 05.01.2006 - Az.: 5 W 1/06) hatte darüber zu entscheiden, ob Abi-T-Shirts, die die das Logo des bekannten Unternehmens AOL verwenden, Markenrechte verletzen.Die Antragsgegnerin hatte das AOL-Logo verwendet und im Vordergr…

Kunstfreiheit gegen Markenrecht

MarkenBlog / Markenbusiness berichtet über Entscheidungen des OLG Hamburg zur Verwendung von Marken auf sogenannten Abi-T-Shirts. Endlich haben Abiturienten eine Antwort, auf eine Frage, die sie während ihrer ganzen Abiturzeit bewegen dürfte: Was darf auf me…

Eau de Trabant / Trabi-Duft

Transblawg / Today’s Independent has an article by Ruth Elkins on Ostalgie (Ostalgia): “Trabi Duft”, a tin of exhaust fumes from the ubiquitous East German car, is the latest in a seemingly unending line of “Ostalgie” products market…

Der Trabi soll wieder kommen

MarkenBlog / Die Chancen, dass der Trabi wirklich als Neuwagen auf die Straßen zurückkehrt, seien damit deutlich gestiegen, sagte Schindler. “Wenn hier ein positives Votum kommt, dann werden wir konkrete Verhandlungen mit möglichen Partnern aufnehmen.&#…

Verfremdende Nutzung bekannter Marken

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nicht selten werden bekannte Marken auf verfremdende, ironische Art und Weise genutzt, um z.B. auf ein besonderes Ereignis – wie das Absolvieren des Abiturs – hinzuweisen. Ein solcher Fall lag dem Oberlandesgericht Hamburg zugrunde. Ein Abiturjah…

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