Sat. 1: Heftiger Streit zwischen den Landesmedienanstalten
am 01.08.2007 von Telemedicus
Sommerloch: Die Zweite
Geht es um interne Streitigkeiten, scheinen die Landesmedienanstalten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in nichts nachzustehen. Nachdem in der vergangenen Woche die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitgeteilt hatte, dass Sat. 1 seinen Status als Vollprogramm behalten darf, herrscht jetzt dicke Luft zwischen den Landesmedienanstalten. Gerd Bauer, Direktor der saarländischen Landesmedienanstalt (LMS) hält die LMK-Entscheidung für falsch. Das Programm Sat.1 genüge aus Sicht seiner Anstalt spätestens mit der geplanten Einstellung der Nachrichtensendung ,Sat.1 News - Die Nacht nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.
Die vorgenommene Auslegung, was ein Vollprogramm aufzuweisen habe, entspreche nicht den rundfunk- und verfassungsrechtlichen Erfordernissen. Ein eigens zu dem Fall Sat.1 verfasstes Gutachten der LMS stellt fest fest, dass ein Vollprogramm mit vielfältigen Inhalten aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung aufwarten müsse. Der Anteil der Information dürfe nicht unter zehn Prozent des Gesamtprogramms liegen. Die Ausstrahlung von Boulevardmagazinen allein sei dabei kein für ein Vollprogramm angemessene Informationsgebung. Politische Nachrichten sollten in der Zeitspanne zwischen siebzehn Uhr nachmittags und 23 Uhr abends mindestens fünfzehn Minuten umfassen, über den ganzen Sendetag gemessen dreißig Minuten, ohne Wiederholungen. Gerd Bauer, erklärte in diesem Zusammenhang: Ich bedauere, dass die lizenzrechtlichen Fragen, die sich aus schon erfolgten und zusätzlich geplanten Änderungen des Programmschemas des bundesweiten Fernsehveranstalters Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH ergeben, seitens der …
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