Sat.1 Arena – Warum Privatfernsehen für Polittalk ungeeignet ist

Man nehme zwei “arbeitslose” Journalisten, die bereits langjährige Erfahrung mit Politikern und Talkshows haben, zwei entgegensetzte politische Positionen repräsentiert durch den “Shootingstar” und das “Enfant terrible”, füge noch eine Priese “Quotenossi”, der vehement zum wählen aufruft, dazu und vermenge das ganze mit twitter, email und “webcams” und gieße das ganze in die grelle Form eines Multimedia- HighTechstudios.

So ungefähr muss die Backmischung für die erste Ausgabe der Sat.1 Arena gewesen sein. Zwar standen mit Stefan Aust und Sabine Christiansen zwei erfahrene Frager den beiden Politikern Karl Theodor zu Guttenberg und Oskar Lafontaine gegenüber, doch der spannende Polittalk, bei dem sich die beiden Journalisten nicht von Wahlkampfphrasen täuschen lassen, blieb aus.

Statt dessen fragt man sich im Nachhinein, ob die beiden Politiker überhaupt etwas gesagt haben. Neues jedenfalls bestimmt nicht. Das wußte man nur zu verhindern. Im Staccato wurden neue Fragen auf die Politiker geworfen, von den beiden Journalisten, den Zuschauern über twitter, sms, email oder durch “webcams”. Sollte bei einer Antwort nicht schon nach dem ersten “Füllsatz” (der dem rethorisch geübten Politiker nur dazu dient die Antwort vorzubereiten) die nächste Frage eingeworfen werden, kam das unweigerliche: Werbung.

Das Polittalk auch Werbung verträgt, mag durchaus richtig sein. Ein Politiker, der live (?) spricht, ist jedoch keine amerikanische Krimiserie, bei der es kaum eine Rolle spielt, wenn man Protagonisten das Wort durch Werbung abschneidet. Werbung als Trennung zwischen unterschiedlichen Themen mit vorheriger Anmoderation wäre völlig ausreichend.

Aber das würde etwas verlangen, das dieser Sendung von Anf…

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Themen: Trennung , Politiker , Oskar , Sat 1 , Sabine Christiansen , Bundestagswahl , Stefan Aust , Karl Theodor ZU Guttenberg , Feature , Sat.1 , Polittalk , Sat.1 Arena
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 23. August 2009 auf http://www.medien-gerecht.de.

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