sartorius.at die Zweite

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 16.02.2005, Az.: 2 a O 113/05) hat nun auch, nach dem Landgericht Hamburg, über die Domain sartorius.at eine Entscheidung gefällt. Das Urteil findet man bei aufrecht.de. Als Leitsatz hält man bei aufrecht.de fest: »1. Ein in Österreich ansässige Unternehmen kann von einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person bei Namensgleichheit nicht ohne Weiteres die Löschung einer „at-Domain“ verlangen. 2. Eine Ausnahme vom Prioritätsgrundsatz ist auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil es um einen Domain-Namen mit der TLD „at“ geht. Letztere wird zwar von dem Gebiet Österreich aus verwaltet, so dass die meisten Registrierungen der Domains sicherlich Bezug zu Österreich haben. Vorausgesetzt wird ein solcher Bezug aber ausweislich der Registrierungsbedingungen gerade nicht. Daher kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkehr hinter der Domain mit der TLD „at…

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Themen: Domains , Hamburg , Landgericht

Erschienen 8. März 2005 auf http://domecht.twoday.net/.

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