Sarah Wiener und die Dosensuppe - womit sich das Bundesverfassungsgericht so beschäftigen muss

Oft zeigt sich die Eigenwertschätzung einiger Promis oder der Personen, die sich dafür halten, in der Höhe der geltend gemachten Beträge für irgendwelche angeblichen Verletzungen von Rechten. Dass diese Selbsteinschätzung aus Sicht der Gerichte hin und wieder ein ganz klein wenig überzogen sein könnte, musste jetzt Sarah Wiener (Köchin) erfahren. Im Streit um eine ungenehmigte Werbung bei der Eröffnung eines Supermarkts ist Fernsehköchin Sarah Wiener mit ihrer Klage erfolglos geblieben. Die 46-Jährige wollte eine «fiktive Lizenzgebühr» von 100 000 Euro für ein Bild von ihr, dass zusammen mit einer im Sonderangebot erhältlichen Dosensuppe verteilt wurde. Das Bundesverfassungsgericht billigte der Restaurantbesitzerin nunmehr 5000 Euro nebst Zinsen zu, die der Supermarkt zahlen muss. Damit bestätigten die Richter die Schadensersatz-Entscheidungen der Vorinstanzen, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag weiter mitteilte.

Die Vorgehensweise der Gerichte, ohne Einholung eines Gutachtens die Schadenshöhe zu schätzen, sei vert…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Bvr

Erschienen 31. März 2009 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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