Sanktionen müssen Existenzminimum sichern

Das Landessozialgericht NRW – L 7 B 211/09 AS ER – hat entschieden, dass es nicht zulässig ist die Leistungen nach dem SGB II zu sanktionieren ohne im Rahmen des Existenzminimums über Sachleistungen wie zum Beispiel Lebensmittelgutscheine zu entscheiden. Dazu muss der betreffende angehört werden.

Wenn Sie eine Sanktion um die volle Regelleistung erhalten haben – und nicht zur gleichen Zeit eine Entscheidung über Lebensmittelgutscheine sollten Sie gegen die Entscheidung vorgehen. Lassen Sie sich beraten.

Das Gericht hat im wesentlichen folgendes zur Begründung ausgeführt:

Die Gesetzgebung ist verfassungsrechtlich verpflichtet, dem grundgesetzlichen Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) Geltung zu verschaffen. Dabei kann sie einen Gestaltungsspielraum für sich in Anspruch nehmen, weil das Grundgesetz für die Umsetzung des Sozialstaatsgebotes keine konkreten Vorgaben macht.

Verpflichtet ist die Gesetzgebung von Verfassungs wegen jedoch, für Bedürftige jedenfalls das zur physischen Existenz Unerlässliche zu gewähren. Zu diesem das “nackte Überleben” sichernden “physischen Existenzminimum” gehören neben Obdach und ausreichender medizinischer Versorgung auch ausreichende Nahrung und Kleidung. Die Verpflichtung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung, diese existenziellen Bedarfe sicherzustellen, folgt aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Denn die Grundrechte enthalten nicht nur Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt, sondern stellen zugleich Wertentscheidungen der Verfassung dar, aus denen sich Schutzpflichten für die staatlichen Organe ergeben. Die Regelungen der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG begründen eine staatliche Schutzpflicht hinsichtlich der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit sowie hinsichtlich der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG). Diese Schutzpflicht ist auch bei der Anwendung verfahrensrechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen; ihr ist damit, soweit erforderlich, auch prozedural zu entsprechen. Einfachrechtlich ist zudem § 1 Abs. 1 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) zu berücksichtigen, wonach das Recht des Sozialgesetzbuches dazu beitragen soll, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.

Dieser verfassungsrechtlichen Schutzpflicht ist zur Überzeugung des Senats bei der Auslegung der Sanktionsnorm des § 31 SGB II in der dargelegten Weise Rechnung zu tragen. Denn ordnet der Grundsicherungsträger den Wegfall des Arbeitslosengeldes II gemäß § 31 SGB II an, besteht die konkrete Gefahr, dass dem Hilfebedürftigen im Sanktionszeitraum das zum (Über-)Leben Notwendige nicht zur Verfügung stehen wird. Der Grundsicherungsträger ist deshalb verpflichtet, vor Ausspruch der Sanktion den Hilfebedürftigen – z. B. im Rahmen der Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 SGB X, soweit diese erforderlich ist – über die Möglichkeit zu informieren, ergänzende Sach…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Grundgesetz , Sgb II , Sanktion
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 16. November 2009 auf http://www.anwalt-kiel.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Eingliederungsvereinbarung Nicht Eingehalten: Hartz IV-Leistungen dürfen nicht komplett gestrichen werden

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 7. Dezember 2009 — In einem vor dem Sozialgericht Kassel (Az.: S 3 AS 322/09 ER) verhandelten Fall hat dieses entschieden, dass einem Hartz IV-E…

Hartz 4 Abwrackprämie Urteil: Bei Hartz IV-Empfängern muss bei Sanktionen Existenzminimum gesichert sein

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 23. November 2009 — Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) ist der Grundsicherungsträger (Arge oder Kommune) …

Hartz IV-Empfänger: Existenzminimum muss trotz Sanktionen gesichert sein

Medrecht-Blog | 18. November 2009 — Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) hatentschieden, dass der Grundsicherungsträger (ARGE oder Kommune) grundsä…

Der Leistungsträger darf über die Absenkung nach § 31 SGB II idF des Änderungsgestzes vom 10.10.2007 (BGBl I 2326) - SGB II F. 200…

sozialrechtsexperte | 22. Oktober 2011 — a) hinsichtlich der ergänzenden Leistungen Entscheidungsreife noch nicht eingetreten ist, b) im Absenkungsbescheid ein Hinweis ent…

Wird der Antrag auf Sachleistungen nach § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II bereits im Rahmen der Anhörung gestellt, ist zumindest im Fall de…

sozialrechtsexperte | 6. September 2011 — So urteilte das SG Würzburg mit Beschluss vom 29.08.2011, - S 15 AS 560/11 ER - . Nach § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II kann der Träger be…

Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn das Jobcenter hat § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II in der am 01.04.2011 in Kraft getre…

sozialrechtsexperte | 26. Oktober 2011 — So urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 20.10.2011, - L 19 AS 1625/11 B ER - § 31a Abs. 3 S. 2 S…

Mobilfunk-Provider zur Auskunft bei SMS-Spam verpflichtet

h.L. | 14. November 2007 — Mit AZ I ZR 191/04 vom 19. Juli hat der BGH entschieden, dass nicht nur Verbänden, sondern auch Einzelpersonen gegen den Netzbe…

Hartz 4 Sanktionen Wegen Krankheit: Sanktionen und Existenzminimum bei Hartz IV

Rechtslupe | 18. November 2009 — Der Grundsicherungsträger ist grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von la…

Bundesregierung hält an Sanktionsregelungen bei Hartz IV eisern fest, obwohl die Spatzen die Melodie von der Verfassungswidrigkeit…

sozialrechtsexperte | 5. September 2011 — Dies lässt sich der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD zur Sanktionspraxis entnehmen. Zur Bundestagsdruck…

Bundesverfassungsgericht: Volle Anrechung des Kindergelds auf “Hartz IV-Leistungen” verfassungsgemäß

fachanwaltsliste.de | 8. April 2010 — Pressemitteilung Nr. 22/2010 vom 8. April 2010 Beschluss vom 11. März 2010 – 1 BvR 3163/09 – Der 1994 geborene Beschwerdefü…