SAMSTAGSARBEIT
Im Arbeitsvertrag meiner Mandantin ist festgelegt, dass von Montag bis Freitag gearbeitet wird. “Der Samstag”, so heißt es wörtlich, “wird nur bei dringender betrieblicher Notwendigkeit als Arbeitstag genutzt”. Die letzte Fassung des Vertrags stammt aus dem Jahr 2003. Damals haben die Arbeitnehmer einem komplizierten Schicht-und Variomodell nur zugestimmt, weil ihnen im Gegenzug das freie Wochenende zugestanden wurde.
Knapp zwei Jahre später werden neue Schichtzeiten bekannt gegeben. Per Aushang am schwarzen Brett. Von Montag bis Freitag ergibt sich für meine Mandantin nur noch eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden. Bisher hat sie regelmäßig 40 Stunden gearbeitet.
Dann heißt es im Aushang:
Bei Mitarbeitern, welche ihre 40 Stunden nicht unter der Woche in den 5 Arbeitstagen erreichen, geben wir die Möglichkeit, diese Stunden an Samstagen nach Absprache auszugleichen.
Ein offenkundiger Versuch, Samstagsarbeit einzuführen. Durch die Hintertür. Zwar kann der Arbeitgeber grundsätzlich Dauer und Lage der Arbeitszeit bestimmen. Aber nur im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten. Der Arbeitsvertrag meiner Mandantin lässt Samstagsarbeit aber nur in Ausnahmefällen zu. Bei ge…
» Vollständiger ArtikelKommentare zu "SAMSTAGSARBEIT":
unzwar muss ich jeden zweiten samstag arbeiten weil ich sonst nicht auf meine 40std die woche komme. Manchmal ist es so das ich noch einen samstag zusätzlich arbeiten muss aber dafür in der woche frei kriege. ist dies gesetzlich erlaubt?
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