Sammlung von Passdaten und Passbildern in Karlsruhe auf dem Prüfstand
Bei dem Bundesverfassungsgericht ist diese Woche eine Verfassungsbeschwerde[1] gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller
28 Mio. Inhaber von Reisepässen eingereicht worden.
Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds
aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von
Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und
Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.
Die Verfassungsbeschwerde bezeichnet solche Register als „Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot
der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein“. „Volkskartei“ und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des
Nationalsozialismus. Europäische Nachbarländer wie Großbritannien und Frankreich zeigten, dass mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig
seien. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu
erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur
kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von
Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von
Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor.[2] Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007
vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.[3]
Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung,
sondern plant umgekehrt noch ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen
künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden.[4] Zudem soll ein „Elektronischer Personalausweis“ die anonyme Nutzung des
Internet verdrängen.[5] Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR soll schließlich ein zentrales
Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, …
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