Spektakulärer Prozess gegen Freistaat
Handakte WebLAWg | 19. Juni 2007 — Verletzte Ehre: Der Mann, der die Pinakothek der Moderne entworfen hat, will zehn Millionen Euro Schadensersatz. Fünf Jahre…
Das Landgericht München hat die auf über 1 Million € bezifferte Schadensersatzklage des Architekten Braunfels gegen den Freistaat Bayern abgewiesen.
Dem Streit lag eine durch den Kläger gewonnene Auslobung aus dem Jahr 1992 zugrunde. Es ging dabei um die Errichtung der Pinakothek der Moderne auf dem Gelände der ehemaligen Türkenkaserne in München. Auf einem Teil des Geländes war schließlich entgegen den ursprünglichen Plänen ein Museumsgebäude für die dem Freistaat überlassene Sammlung Brandhorst errichtet worden.
Der Kläger hatte in seinen Entwürfen aus der Auslobung an dieser Stelle ein Kinderhaus für die Stadt München geplant. Die Stadt München hatte hierfür später jedoch keinen Bedarf mehr gesehen. Als der Freistaat die Sammlung des Ehepaares Brandhorst erhielt, lehnte dieses den Kläger als Architekten des notwendigen Museumsgebäudes ab. Das Museum wurde dann von einem anderen Architekten geplant und errichtet.
Der Kläger verlangte nun Schadensersatz, da ihm der Freistaat zum einen zugesichert habe, dass das Vorhaben mit ihm als verantwortlichem Architekten durchgeführt werde, zum anderen der nicht von ihm stammende Museumsbau sein Urheberrecht am gesamten Ensemble Pinakothek der Moderne verletze.
Das Gericht stand dem Kläger zu, dass ihm mit der Auslobung auch zugesichert war, dass das ganze Vorhaben mit ihm als Architekten durchgeführt werde. Der Freistaat habe davon jedoch abweichen dürfen, da er triftige Gründe hatte: Das Ehepaar Brandhorst hatte dem Beklagten eine bedeutende Sammlung zeitgenössisc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Juli 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.
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