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Sammelmitgliedschaft V

am 16.05.2007 von http://log.handakte.de/

Die Klagebefugnis eines Verbands nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.) setzt voraus, dass dieser die Interessen einer erheblichen Zahl von Unternehmern wahrnimmt, die auf demselben Markt tätig sind wie der Wettbewerber, gegen den sich der Anspruch richtet. Dabei können auch solche Unternehmer berücksichtigt werden, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied …

BGH: Sammelmitgliedschaft V - Zur Klagebefugnis eines Verbands bei, durch einen diesem beigetretenen Verband, vermittelten Wettbewerbern und zur erheblichen Zahl von Unternehmern i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Klagebefugnis eines Verbands nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.) setzt voraus, dass dieser die Interessen einer erheblichen Zahl von Unternehmern wahrnimmt, die auf demselben Markt tätig sind wie der Wettbewerber, gegen…

BGH: Krankenhauswerbung - Zur Frage, wann ein (Wettbewerbs-) Verband eine im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Annahme, dass ein Verband eine im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichem Gewicht im Verhäl…

Zur Frage, wann ein (Wettbewerbs-) Verband eine Krankenhauswerbung vorliegt

Handakte WebLAWg / Für die Annahme, dass ein Verband eine im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichem Gewicht im Verhältnis zu…

Sammelleidenschaft

Juristisches und Sonstiges / Schi und Schistöcke hat er gestohlen der Gendarm/Busfahrer/Bergführer/Schilehrer. Er meint aber, dass man von Diebstahl nicht sprechen könnte, da er ja nur gesammelt hätte. Lustige Rechtfertigung; Bezieht sich wohl auf den Bereic…

Beurteilung der Klagebefugnis eines Verbandes

Handakte WebLAWg / Bei der Beurteilung, ob ein Verband i.S. des § 8 UWG klagebefugt ist, können als ihm angehörig auch solche Unternehmer zu berücksichtigen sein, die ihm nur mittelbar als Mitglieder eines ihm beigetretenen anderen Verbands angehören. Dieser ander…

OLG Celle: Klagebefugnis eines Verbandes bei Internet-Streitigkeiten

domainundrecht.de / JurPC: OLG Celle, Urteil vom 19.01.2006 (Az.: 13 U 191/05) “Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass Tochtergesellschaften von Mitgliedern des Wettbewerbsverbands in…

Aktuelle Inhaltsverzeichnisse von GRUR, GRUR-RR und GRUR Int

ipweblog.de / ipreport.de weist nun auch auf den Zeitpunkt hin, zu dem auf der GRUR-Website die Inhaltsverzeichnisse der aktuellen Zeitschriften GRUR, GRUR-RR und GRUR Int veröffentlicht werden. Hier der entsprechende RSS-Link.…

KG Berlin: Wiederholungsgefahr bei unzulässigen AGB - Voraussetzung für die Vermutung, dass durch die Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel, Wiederholungsgefahr besteht, ist, dass es bereits zu einem Verstoß gekommen ist; d.h. die unzulässi

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Voraussetzung für die Vermutung, dass durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine unzulässige Klausel enthalten, eine Wiederholungsgefahr besteht, ist, dass es bereits zu einem Verstoß gekommen ist. Dies kann in…

BGH: Durchfuhr von Originalware - Die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer deutschen Marke gekennzeichnet sind, durch Deutschland stellt als solche keine Verletzung der i

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche - una…

stadtteilbeirat-woltmershausen.de

Handakte WebLAWg / Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwÅ

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