Saison-Kurzarbeitergeld

Mit dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung wird zum 1. Dezember 2006 das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit soll dem jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegen gewirkt werden. Das neue Leistungssystem schafft die Grundlagen dafür, Arbeitnehmer bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fort­zubeschäftigen. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit können dadurch im Bau­hauptgewerbe und Dachdeckerhandwerk verstärkt vermieden werden.

Das Leistungssystem im Überblick:

Neue zentrale Leistung ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) gewährt, d.h. bei Arbeitsausfall wegen Witterungsgründen oder Auftragsmangel. Arbeitnehmer haben dadurch in den Wintermonaten Anspruch auf Ent­geltersatz. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ihnen aus Beitragsmitteln 60 Prozent oder, bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbußen. Arbeitgeber werden so von den Kosten der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfällen erheblich entlastet. Weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit werden durch ergänzende Leistungen gesetzt. Diese werden aus der Winterbeschäftigungs-Umlage erbracht, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen.

Als umlagefinanzierte ergänzende Leistungen stehen zur Verfügung:

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Diese werden dadurch von den Kosten der Weiterbeschäftigung ihrer Belegschaft bei Ar­beitsausfällen in den Wintermonaten fast völlig entlastet, so dass eine Entlassung von Arbeitnehmern aus Kostengründen nicht mehr geboten ist. Das Zuschuss-Wintergeld, d.h. ein steuer- und beitragsfreier Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung von Arbeitsausfällen. Dies verstärkt die Attraktivität der Nutzung von Arbeitszeitkonten. Das Mehraufwands-Wintergeld, d.h. ein steuer- und beitragsfreier Zuschlag von 1,00 Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr als für 450 Stunden. Damit wird der dann anfallende witterungsbedingte Mehraufwand ausgeglichen.

Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Bauhauptgewerbe und das Dachdeckerhandwerk beschränkt. Für das Gerüstbauerhandwerk und den Garten- und Landschaftsbau gibt es während der Schlechtwetterzeit 2006/2007 eine Über­gangsvorschrift. Während der ersten beiden Förderperioden (2006/2007 und 2007/2008) werden die Wirkungen des Saison-Kurzabeitergeldes und der ergänzen­den Leistungen begleitend untersucht. Nach Abschluss der Evaluation kann das För­dersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem Baugewerbe auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Dazu bedarf es eines Gesetzgebungsverfahrens und des Einvernehmens der maßgeblichen Tarifvertragsparteien.

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Themen: Arbeitslosigkeit

Erschienen 18. Dezember 2006 auf http://www.meisen.info.

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