Saison-Kurzarbeitergeld

Ab dem 01.04.2006 gilt an Stelle des bisherigen Winterausfallgeldes die Neuregelung des Saison-Kurzarbeitergeldes. Dieses wird unter folgenden Voraussetzungen geleistet: Es handelt sich um eine witterungsabhängige Branche und die Mitarbeiter werden nicht beschäftigt. Eine Kündigung ist dann nicht mehr erforderlich. Arbeitgeber bezahlt nur die Sozialversicherungsbeiträge berechnet aus 80 % des Lohns, der ohne Arbeitsausfall verdient worden wäre. Das Saison-Kurzarbeitergeld beläuft sich auf 60 %, für Eltern auf 67 % des letzten Nettolohns und wird in der Zeit vom 01.12. bis zum 31.03. ab der 1. Ausfallstunde bezahlt.

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Themen: Eltern

Erschienen 1. April 2006 auf http://www.heinicke.com.

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