Sage mir, wie er aussieht, und ich sage dir, ob der “dickere Ast” ein “Werkzeug” ist

Nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB ist ein Raub ein “schwerer Raub, wenn er unter Verwendung eines Werkzeuges i.S. dieser Vorschrift begangen worden ist. Dazu hat das OLG Köln jetzt ausgeführt, dass allein die Feststellung “dickerer Ast” im tatrichterlichen Urteil nicht ausreicht, um diese Qualifikation ausreichend zu belegen. Die Eignung, ein Mittel zu sein, das bei entsprechender Verwendungsabsicht geeignet ist, möglichem Widerstand gewaltsam zu begegnen “kann bei einem „dickeren Ast“ nicht ohne weiteres und ohne nähere Beschreibung seiner Beschaffenheit unterstellt werden, …

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Themen: Stgb , § 250 Stgb , Entscheidung , Olg Köln , Sage , Feststellungen , Raub , Anforderungen , Qualifikation
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 31. Mai 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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