Sätze, die dann doch nicht im Schriftsatz landen

Die Klage ist unverschämt, jedenfalls aber unbegründet und daher abzuweisen.

Im Arbeitsrecht könnt ich das mittlerweile unter jede dritte Klageerwiderung schreiben. Mitarbeiterin beleidigt Kollegen, wird tätlich, randaliert dann und zerstört Inventar und Dekorationseinrichtung. In der Kündigungsschutzklage liest sich das so: “Verhaltensbedingte Gründe liegen offenkundig nicht vor.”

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Themen: Klage , Kanzleialltag , Klageerwiderung , Schriftsätze
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 17. Februar 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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