Sächsisches Landessozialgericht billigt Vertragsärztinnen und Vertragsärzten Klagerecht wegen Ambulanzzulassung eines Krankenhauses nach § 116b SGB V zu

§ 116b Abs. 2 SGB V ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, zugelassene und geeignete Krankenhäuser auf Antrag zur ambulanten Behandlung mit hochspezialisierten Leistungen oder von seltenen Erkrankungen bzw. Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zu „bestimmen“. Die vertragsärztliche Versorgungssituation ist hierbei lediglich zu „berücksichtigen“. Zahlreiche Krankenhäuser haben von dieser mit dem In-Kraft-Treten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetztes am 01.04.2007 erleichterten und erweiterten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie geraten dabei in Konkurrenz zur Vertragsärzteschaft, insbesondere auf dem Gebiet der onkologischen Erkrankungen. Diese versucht, sich sozialgerichtlich insbeson…

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Themen: Gkv
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 29. Juli 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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