Datenschutzbeauftragter kritisiert Handydatenerhebung in Dresden
JIPS News | 14. September 2011 — Der sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, hat in einem jüngst veröffentlichten Bericht das Vorgehen der Behörden …
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat in einem Prüfbericht an den sächsischen Landtag die massenhafte Erfassung von Mobilfunkdaten durch sog. Funkzellenabfragen anlässlich einer Demonstration in Dresden deutlich kritisiert. In dem Prüfbericht der Datenschutzbehörde heißt es u.a.:
StA und LKA haben damit mangelnden Respekt vor dem Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG, Art. 27 SächsVerf), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 23 SächsVerf), der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 20 SächsVerf), der Religionsfreiheit (Art. 4 GG; Art. 19 SächsVerf) sowie den spezifischen Rechten von Abgeordneten und Rechtsanwälten gezeigt. Ich bewerte dieses Vorgehen als besonders schwerwiegend.
Diese Rüge richtet sich unmittelbar nur gegen die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Kritisiert werden aber mittelbar natürlich auch die Gerichte, die diese rechtswidrigen Maßnahmen der TK-Überwachung z.T. genehmigt hatten.
Genau dies hat der Sächsische Richterverein nunmehr zum Anlass genommen, den Datenschutzbeauftragten zu attackieren und ihm gar einen Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz vorzuwerfen. Hintergrund ist der Umstand, dass die Gerichte – wegen ihrer verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit – grundsätzlich nicht der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Wenn man den Vorgang insgesamt betrachtet, dann wird man allerdings weniger eine Gefährdung des Gewaltenteilungsgrundsatzes erkennen, als vielmehr eine Gefährdung des Rechtsstaates ganz allgemein.
Der Datenschutzbeauftragte hat nur seine gesetzliche Aufgabe erfüllt und rechtswidrige Maßnahmen der Datenerhebung durch die Exekutive (Polizei und Staatsanwaltschaft) beanstandet. Dass man dies mittelbar auch als Kritik an den Gerichten betrachten kann, liegt in der Natur der Sache. Seine Kompetenzen hätte der Datenschutzbeauftragte aber nur dann überschritten, wenn er das Vorgehen der Gerichte (förmlich) beanstandet hätte, was er aber gerade vermieden hat.
Die Kritik der Richtervereinigung offenbart eine aus meiner Sicht rechtsstaatlich befremdliche Haltung. Den…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. September 2011 auf http://www.internet-law.de/.
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