Sächsische Richter greifen Landesdatenschutzbeauftragten an

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat in einem Prüfbericht an den sächsischen Landtag die massenhafte Erfassung von Mobilfunkdaten durch sog. Funkzellenabfragen anlässlich einer Demonstration in Dresden deutlich kritisiert. In dem Prüfbericht der Datenschutzbehörde heißt es u.a.:

StA und LKA haben damit mangelnden Respekt vor dem Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG, Art. 27 SächsVerf), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 23 SächsVerf), der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 20 SächsVerf), der Religionsfreiheit (Art. 4 GG; Art. 19 SächsVerf) sowie den spezifischen Rechten von Abgeordneten und Rechtsanwälten gezeigt. Ich bewerte dieses Vorgehen als besonders schwerwiegend.

Diese Rüge richtet sich unmittelbar nur gegen die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Kritisiert werden aber mittelbar natürlich auch die Gerichte, die diese rechtswidrigen Maßnahmen der TK-Überwachung z.T. genehmigt hatten.

Genau dies hat der Sächsische Richterverein nunmehr zum Anlass genommen, den Datenschutzbeauftragten zu attackieren und ihm gar einen Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz vorzuwerfen. Hintergrund ist der Umstand, dass die Gerichte – wegen ihrer verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit – grundsätzlich nicht der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen.

Wenn man den Vorgang insgesamt betrachtet, dann wird man allerdings weniger eine Gefährdung des Gewaltenteilungsgrundsatzes erkennen, als vielmehr eine Gefährdung des Rechtsstaates ganz allgemein.

Der Datenschutzbeauftragte hat nur seine gesetzliche Aufgabe erfüllt und rechtswidrige Maßnahmen der Datenerhebung durch die Exekutive (Polizei und Staatsanwaltschaft) beanstandet. Dass man dies mittelbar auch als Kritik an den Gerichten betrachten kann, liegt in der Natur der Sache. Seine Kompetenzen hätte der Datenschutzbeauftragte aber nur dann überschritten, wenn er das Vorgehen der Gerichte (förmlich) beanstandet hätte, was er aber gerade vermieden hat.

Die Kritik der Richtervereinigung offenbart eine aus meiner Sicht rechtsstaatlich befremdliche Haltung. Den…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Bürgerrechte , GG , Telefonüberwachung , Dresden , Demonstration , Funkzellenabfrage

Erschienen 13. September 2011 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Datenschutzbeauftragter kritisiert Handydatenerhebung in Dresden

JIPS News | 14. September 2011 — Der sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, hat in einem jüngst veröffentlichten Bericht das Vorgehen der Behörden …

Interner Datenschutz: Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen - Teil 3

IT-Blawg | 5. Dezember 2008 — Interner oder externer Datenschutzbeauftragter? Der Datenschutzbeauftragte wirkt als fachlich weisungsunabhängige Einrichtung…

Auch Datenschützer üben Kritik an BMI-Gesetzentwurf

Arbeit und Datenschutz | 30. Juni 2010 — Auf den Referentenentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hat es bereits viele Reaktionen und Stellungnahmen gegeben, über die ich zu…

Dresden: Polizei und Staatsanwaltschaft verstoßen gegen Recht und Gesetz

Datenschutzbeauftragter | 13. September 2011 — Dass sich die Polizei nicht immer an Recht und Ordnung hält und damit auch nicht wirklich an Recht und Gesetz, hat sich in de…

BAG: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann aus wichtigem Grund wieder abberufen werden

Datenschutzticker.de | 2. November 2011 — Ein betrieblich bestellter Datenschutzbeauftragter kann nach § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG und dem dortigen Verweis auf § 626 BGB aus…

Umfrage über/für Datenschutzbeauftragte

JIPS News | 31. Mai 2011 — Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten führt gemeinsam mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg eine Online-Be…

Dresdner Funkzellenabfrage

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 16. September 2011 — Die Richter verlieren ihre Vornehmheit und allen Respekt, wenn sie mit dem vorformulierenden Antragsteller zusammenwirken. Ma…

Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 20. März 2007 — Mit Urteil vom 13. März 2007 – Az. 9 AZR 612/05 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr entschieden, daß es zum Widerruf d…

Ziercke bei taz auf Werbetour

Schnüffelblog | 26. März 2007 — In der taz hat ja auch schon Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble zugegeben, eigentlich keine Ahnung von der Materie zu haben. Nun …

BvD beschließt berufliches Leitbild des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter Online | 15. September 2009 — Am vergangenen Freitag hat die Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mi…

Richter greifen Datenschützer Schurig an | MDR.DE

Nach seinem Bericht zur massenhaften Erfassung von Handydaten kritisiert Sachsens Richterverein den Datenschutzbeauftragten heftig. Der Verband wirft ihm vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben.