Nach missglücktem Halloween-Streich: Drei Kinder verklagt
schreibmaschine | 22. März 2008 — Fast 12.000 Euro fordert ein Mann aus Bischbrunn (Main-Spessart-Kreis) von drei Kindern aus dem Ort, die für seine schwere Kniever…
Auch nach der Einvernahme von vier weiteren Zeugen sind die Aussichten eines Mannes aus Bischbrunn, nach einem Halloween-Streich mehrerer Kinder aus dem Ort 12.000 Euro Schadensersatz zu bekommen, nicht besser geworden. „Der Kläger muss seinen Anspruch beweisen“, erinnerte Richter Dr. Claus Barthel am Mittwoch die Anwältin des Mechanikers. Der Mann behauptet, auf einem Brause-Cola-Gemisch ausgerutscht zu sein, das eine Gruppe Kinder am Halloween-Abend 2006 an seine Tür geschüttet hat.
Insgesamt über sechs Stunden dauerte bisher die Beweisaufnahme, allzu große Erfolgsaussichten scheint die Klage aber trotzdem nicht zu haben. Die Anwälte der drei beklagten Kinder forderten die Gegenseite zum wiederholten Male auf, ihre Klage zurückzunehmen. Sie gehen nach den bisherigen Zeugenaussagen davon aus, dass der Kläger gar nicht auf der „Brausepampe“ vor seiner Tür ausgerutscht ist, sondern bei der Verfolgung der Kinder erst auf der Straße stürzte. Wie berichtet, hatten mehrere Kinder am 31. Oktober 2006 Brause und Cola in einem Plastikbecher zusammengemischt, der dann an die Haustür des zweifachen Familienvaters flog. Der Mann hatte zuvor mehrmals ungehalten reagiert, als die Kinder klingelten und nach Süßigkeiten fragten.
Nachdem der Becher – nach der Beweisaufnahme wohl vom ältesten der beklagten Kinder - an die Haustür geworfen worden war, klingelten sie erneut. Der Kläger wurde wütend, stürmte aus dem Haus, rutschte nach eigenen Angaben auf dem klebrigen Pampe vor seiner Tür aus und stürzte so unglücklich, dass er sich eine schwere Knieverletzung zuzog. Von den vier Zeugen, die am Mittwoch vernommen wurden, hat keiner den Sturz beobachtet. Die Ehefrau des Klägers betonte aber, ihr Mann sei an jenem Abend „keinesfalls“ alkoholisiert gewesen, wie von den Angehörigen der beklagten Kinder am ersten Verhandlungstag hinter vorgehaltener Hand behauptet wurde. Ob ihr Mann ein Alkoholproblem habe, könne sie nicht beurteilen, fügte die 35-Jährige hinzu.
„Etwas glatt“ sei es auf dem Treppenpodest vor der Tür des Klägers gewesen, berichtete ein Rettungssanitäter, der sich um den Verletzten kümmerte. Ob die Rutschgefahr an dem Herbstabend von dem Brausgemisch ausging, das von der Tür auch auf den Boden gelaufen war, konnte er nicht sagen. …
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