Sachverständige im BT halten Zuschlag bei Selbstanzeige für möglich

Mehrere Sachverständige haben die Anregung des Bundesrates zur Einführung eines Zuschlages für Steuersünder im Fall einer strafbefreienden Selbstanzeige positiv bewertet. So erklärte Professor Ekkehardt Reimer (Universität Heidelberg) am heutigen Montag in einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, die vom Bundesrat angeregte Einführung eines pauschalen Zuschlags in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern “ist verfassungskonform, weil es sich bei diesem Zuschlag nicht um eine Strafe handelt”.

Die Sachverständigen äußerten sich gegenüber dem Finanzausschuss zu dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drucks. 17/4802; BT-Drucks. 17/4182). Damit soll die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollen keine Steuerbefreiung mehr erhalten. Der Bundesrat hatte ergänzend dazu den von Reimer begrüßten Zuschlag vorgeschlagen. Professor Markus Jäger (Richter am Bundesgerichtshof) wies darauf hin, der Zuschlag müsse steuerrechtlich zulässig und strafrechtlich geeignet sein. “Das ist regelbar”, sagte Jäger. Es gebe eine Parallele zu dieser Zuschlagsregelung bei Steuerstraftaten im Zollbereich. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe von fünf Prozent nannte er unproblematisch.

Regierungsdirektor Klaus Hermann (Oberfinanzdirektion Koblenz) bezeichnete den Zuschlag als brauchbar. Er würde sich aber einen höheren Satz als fünf Prozent wünschen. Ähnlich äußerte sich Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain Wiesbaden) in seiner Stellungnahme: “Der Steuerhinterzieher sollte in jedem Fall bei Selbstanzeige - zusätzlich zur Steuerschuld und denn Verzugszinsen - einen deutlichen Steuerzuschlag (zum Beispiel 50 Prozent) entrichten müssen.” Auch Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, unterstützte nachdrücklich die Einführung eines Zuschlags. Fünf Prozent seien aber zu wenig. Zu den geplanten Einschränkungen, mit der Teilselbstanzeigen unmöglich gemacht werden sollen, gab es mehrere kritische Stimmen. So wies Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) darauf hin, dass sich das Instrument der Selbstanzeige grundsätzlich bewährt habe. Er warne “dringend” davor, dieses Instrument zusätzlich zu verkomplizieren. So müsse ein Steuerpflichtiger, der eine Selbstanzeige vornehmen wolle, in Zukunft seine gesamten Steuererklärungen (auch als Geschäftsführer von Gesellschaften) durchsehen, ob sie irgendeinen auch fahrlässig begangenen Fehler enthalten. Irgendein Fehler dürfe jedoch nicht eine Selbstanzeige rückwirkend wirk…

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Themen: Gesetzgebung , Wiesbaden , Abgabenordnung , Bundesrat , Zuschlag , Hochschule , Lorenz , Heidelberg

Erschienen 21. Februar 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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