Sachverständige im BT halten Zuschlag bei Selbstanzeige für möglich
Mehrere Sachverständige haben die Anregung des Bundesrates zur Einführung eines Zuschlages für Steuersünder im Fall einer
strafbefreienden Selbstanzeige positiv bewertet. So erklärte Professor Ekkehardt Reimer (Universität Heidelberg) am heutigen Montag
in einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, die vom angeregte Einführung eines pauschalen Zuschlags in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern
“ist verfassungskonform, weil es sich bei diesem Zuschlag nicht um eine Strafe handelt”.
Die Sachverständigen äußerten sich gegenüber dem Finanzausschuss zu dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drucks. 17/4802; BT-Drucks. 17/4182). Damit soll die Möglichkeit der
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende
Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollen keine Steuerbefreiung mehr erhalten. Der Bundesrat
hatte ergänzend dazu den von Reimer begrüßten
vorgeschlagen. Professor Markus Jäger (Richter am Bundesgerichtshof) wies darauf hin, der Zuschlag müsse steuerrechtlich zulässig und
strafrechtlich geeignet sein. “Das ist regelbar”, sagte Jäger. Es gebe eine Parallele zu dieser Zuschlagsregelung bei
Steuerstraftaten im Zollbereich. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe von fünf Prozent nannte er unproblematisch.
Regierungsdirektor Klaus Hermann (Oberfinanzdirektion Koblenz) bezeichnete den Zuschlag als brauchbar. Er würde sich aber einen
höheren Satz als fünf Prozent wünschen. Ähnlich äußerte sich Professor Jarass (Hochschule RheinMain Wiesbaden) in seiner Stellungnahme: “Der Steuerhinterzieher sollte in jedem
Fall bei Selbstanzeige - zusätzlich zur Steuerschuld und denn Verzugszinsen - einen deutlichen Steuerzuschlag (zum Beispiel 50
Prozent) entrichten müssen.” Auch Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, unterstützte nachdrücklich die
Einführung eines Zuschlags. Fünf Prozent seien aber zu wenig. Zu den geplanten Einschränkungen, mit der Teilselbstanzeigen unmöglich
gemacht werden sollen, gab es mehrere kritische Stimmen. So wies Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) darauf hin, dass
sich das Instrument der Selbstanzeige grundsätzlich bewährt habe. Er warne “dringend” davor, dieses Instrument zusätzlich zu
verkomplizieren. So müsse ein Steuerpflichtiger, der eine Selbstanzeige vornehmen wolle, in Zukunft seine gesamten Steuererklärungen
(auch als Geschäftsführer von Gesellschaften) durchsehen, ob sie irgendeinen auch fahrlässig begangenen Fehler enthalten. Irgendein
Fehler dürfe jedoch nicht eine Selbstanzeige rückwirkend wirk…
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