Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – August 2011 – 1. Staatsexamen Sachsen
Vielen Dank an Juliane für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2. Zivilrechtsklausur in im August 2011.
Sachverhalt K (Leipzig) bestellt bei V (GmbH in Münster) ein MP3 Player im Internet. Er bekommt daraufhin eine Bestätigungsmail mit
am Ende farblich hervorgehobener Widerrufsbelehrung.
Darin ist das Recht zur Rücksendung statt Widerruf enthalten, ladungsfähige Anschrift, Frist, und Recht zum Widerruf der nicht
begründet sein muss. Die Willenserklärung enthält außerdem die Aussage, dass die Ware in den nächsten Tagen versendet würde und dem K
eine Widerrufsbelehrung in Textform zugeht. K erhält den MP3 Player am 16.7.2011 und schickt ihn am 2. ordnungsgemäß per Post unfrei an V zurück. Der MP3 Player
kostet 150 EUR, nebst iHv 5 EUR.
V erhält den MP3 Player stark beschädigt.
Weiter bestellt K bei V ein Handy für 175 EUR zzgl. 5 EUR Versand. In den nächsten Tagen erhält K weder den Kaufpreis für den MP3
Player zurück, noch das bestellte Handy. Daraufhin ruft er V am 9.7.2011 an.
V macht geltend, K habe das Widerrufsrecht zu spät ausgeübt. Zudem sei er zum Widerruf nur bei Rücksendung der mangelfreien Sache
berechtigt. Sonst müsse er jedenfalls Wertersatz leisten. Jedenfalls müsse er die Transportkosten iHv 5 EUR tragen.
K meint die Belehrung sei nicht rechtmäßig, daher sei der Widerspruch fristgerecht und er sei zu keinerlei Kosten verpflichtet.
Hinsichtlich des Handys sagt ihm V, dass sei auf dem Postweg abhanden gekommen, was zutrifft. Eine Rückerstattung des Geldes lehnt er
ab unter Hinweis darauf, dass die Käufer Transportrisiken zu tragen hätten. Er sei aber aus Kulanz bereit, dem K ein neues Handy
zuzusenden. K möchte mit V nichts mehr zutun haben und erklärt am Telefon den Rücktritt.
Aufgabe 1: Kann K von V die Rückerstattung der Beträge verlangen?
Aufgabe 2: Welches Gericht ist zuständig, wenn sowohl als auch Münster über AG und LG verfügen?
Laut Bearbeiter…
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