Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – Mai 2011 – 1. Staatsexamen NRW
Wir danken “StEx” für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2.ÖffRecht Examensklausur im in NRW.
Aufgabe 1 Nach der Bundestagswahlt handeln die X-Partei und die Y-Partei den “Koalitionsvertrag: Mut, Stabilität, Zuversicht” aus,
der die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sie bestimmen in der Vereinbarung unter anderem, dass das Verteidigungsressort auf
Vorschlag der kleineren Y-Partei besetzt wird. Die Y-Partei benennt daraufhin einen neuen Abgeordneten ihrer Partei, den A, der am
Tag nach der erfolgreichen Wahl des B zum Bkanzler zusammen mit den übrigen Ministern durch den BPräs W ernannt werden soll. Beim
abendlichen Empfang nach der Kanzlerwahl trägt der Inspekteur des Heeres dem B zu, dass die “Truppe” den A als
Kriegsdienstverweigerer nicht akzeptieren werde. Da B Unruhe in der vermeiden will und ihm kurzfristig kein geeigneter Kandidat für das Amt des Verteidigungsministers
einfällt, erwägt er, entweder für einen Überzeugungszeitraum die Funktionen des Verteidfigungsministeriums in das Bundeskanzleramt zu
integrieren mit der Folge, dass das Amt des Verteidigungsministers nicht besetzt wird, oder sich selbst neben dem Amt als
Bundeskanzler als Verteidigungsminister ernennen zu lassen, jeweils bis sich eine tragfähige personelle Alternative für das Amt des
Verteidigungsministers.
Fragen zu 1 Beurteilen Sie ungeachtet der Festlegung in der Koalitionsvereinbarung die Verfassungsmäßigkeit der Pläne des
Bundeskanzlers, a) das Verteidigungsministerium in das BKamt zu integrieren. b) das Amt des Verteidigungsministers in Personalunion
zu übernehmen.
Aufgabe 2 Nach einer schlaflosen Nacht rückt B von seinem am Tag zuvor gefassten Entschluss wieder ab und schlägt dem W den V, einen
Reserveoffizier, der zwar nicht im sitzt, aber
ausgewiesener Verteidigungsexperte ist, zur Ernennung als Verteidigungsminister vor. V gehört allerdings der X-Partei an.
Daraufhin verweigert W (BPräs) die Ernennung des V. Zur Begründung trägt er vor, dass er nicht an der Einsetzung einer Regierung
beteiligt sein wolle, deren Besetzung auf einem “offenbaren Rechtsbruch durch Verletzung des Koalitionsvertrages” beruhe. Auch
betrachtet er die Regierung durch das Verhalten des B von Beginn an als instabil, zumal – was zutrifft – diese im BTag nur über eine
knappe Mehrheit verfügt.
Fragen zu 2: a) Verweigert W die Ernennung des V …
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