Sachsensumpf: 21 Verfahren gegen Journalisten
Zwei Journalisten, Thomas Datt und Arndt Ginzel, hatten etwas getan, was selten geworden ist: sie haben recherchiert. Und sie hatten den Schneid, sich mit Mächtigen anzulegen. Weil eine ehemalige Zwangsprostituierte auf einem Bild einen Juristen als Freier erkannt haben wollte und sie dies an den SPIEGEL weitergegeben hatten, stehen sie jetzt vor dem Kadi wegen übler Nachrede – nicht etwa vor einer Pressekammer, nein, es musste gleich eine Strafkammer sein.
Niemeyer ist nie presserechtlich gegen den Spiegel-Artikel vorgegangen. Wenn etwas hängen bleibt, dann liegt das auch daran, dass man bis heute im Online-Archiv des Spiegels den Artikel über Freier Ingo nachlesen kann. Niemeyer begründet das mit finanziellen Erwägungen: “Ich habe einen guten Presseanwalt kontaktiert. Der verlangte 50.000 Euro. Das Geld habe ich nicht.” Stattdessen schlug er am schwächsten Glied zurück: beim Autor und den Rechercheuren.
(…)
Insgesamt hat die sächsische Justiz 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet, die zur Korruptionsaffäre recherchiert haben. Die meist…
» Vollständiger ArtikelThemen: Pressefreiheit , Meinungsfreiheit , Journalist , Journalisten , Politik , Zensur , Beweise , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Strafrecht
Erschienen 22. Juli 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.
Kommentare zu "Sachsensumpf: 21 Verfahren gegen Journalisten":
Herausgeber der Zeitschrift ,,Der Buchheimer,,
Ich hatte (am 28.09.2010 auf auf den Sender MDR um 20 Uhr15) bei Exakt das ,,Vergnügen,, Rechercheobjekt des Herrn Thomas Datt zu werden. Wenn der so dargestellten Fernsehbericht mit all seinen grandiosen,,Erkenntnissen,, Ergebnis einer Recherchearbeit sein soll; Gute Nacht Deutschland in Sachen Qualitätsjournalismuss. Die meisten meiner Leser, Werbeanzeigenkunden und Verkaufstellen, konnten abgesichts des TV-Beitrages über meine Person und meiner Zeitschrift nur mit dem Kopf schütteln. Auch das man nach 4 Tagen scheinbar vergeblicher Vor-Ort-Recherche, ausgerechnet einen Linken Stadtrat bemühen musste, der negatives über den ,,Buchheimer,, zu sagen wusste spricht für sich, obwohl ein neutrales, aber wohl nicht ins Bild passende Interview vorhanden war.
Mir ist nicht bekannt, WIE der Herr Thomas Datt in der Sachsensumpfangelegenheit recherchiert hat, kann aber eine klammheimliche Freude über das Urteil aus Dresden nicht verleugnen.
Bernd Uwe Hubmann
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Sachsen: Journalisten auf der Anklagebank – Seite 3
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