Sachbeschädigung am Blitzkasten
am 18.05.2007 von http://andere-ansicht.eu
Der eine oder andere Verkehrsteilnehmer (sicherlich wohl eher jeder) hatte schon einmal ein Zusammentreffen mit einer Verkehrsüberwachungsanlage. Diese freundlichen Geräte quittieren eine Überschreitung der Vorschriften, welche man als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr nun einmal einhalten muss, netterweise mit einem mehr oder weniger auffälligen roten Blitz. Der hiernach in der Mehrzahl der Fälle folgende Brief einer Verwaltungsbehörde beinhaltet dann auch regelmäßig die Bitte, doch einen subjektiv immer ungerechtfertigt hohen Betrag an die Staatskasse zu überweisen.
Derlei kann man sich auf mehrere Arten erwehren. Manche verhalten sich einfach vorschriftsmäßig, das kann auf Dauer aber langweilig werden. Andere entschließen sich, auf mehr oder weniger kreative Art “zurückzuschlagen”. Das geht von in Polizeiuniformen aufmarschierenden Personen mit einem großen Plakat (”Ich bin für Radarkontrollen”, wobei nur das Wort Radarkontrolle aus der Ferne schon erkennbar ist) bis hin zu den Mitarbeitern des Sperrmüllunternehmens, die einen Blitzkasten einfach mal als zur Abholung an den Straßenrand gestellten Sperrmüll interpretieren und einkassieren - aus Versehen natürlich. Stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen werden hier in der Gegend ab und an mal mit einem Überzug in einer deutlich sichtbaren Farbe versehen. Abhängig vom verwendeten Farbtypus könnte man das ja schon als Sachbeschädigung in Gestalt der nicht nur unerheblichen bzw. vorübergehenden Oberflächenveränderung (§ 303 Abs. 2 StGB) ansehen. Unstreitig (sofern es so etwas überhaupt gibt) wird man wohl das funktionsunfähig schlagen der einzelnen Überwachungseinrichtung unter Zuhilfenahme von Werkzeug als Sachbeschädigung einstufen müssen.
Ebenfalls kreativ werden jedoch die Gerichte, wenn es darum geht, einzelne Kreative für ihre umgesetzte Strategie wiederum zu bestrafen. Ein elektronischer Terminplaner kann da …
Sachbeschädigung
RA-Blog / Warum ist dieses Schild ein beliebtes Objekt für Streiche? …
Sachbeschädigung ?!?
Kreuzberger Verkehrsrecht / “Jo Mei, wenn einer so was macht, dann gehört des bestraft !”, so oder so ähnlich muss dass Bayrische Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung vom 15.5.2006 (4St RR 053/06) gedacht haben. Folgender Sachverhalt: Der Angeklagt…
OLG München: Anbringen von Reflektoren an Sonnenblende kann Sachbeschädigung sein
strafblog / Ein aus meiner Sicht teilweise zweifelhaftes, aber dennoch ernstzunehmendes Urteil hat das OLG München zum Thema Überlistung der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefällt. Zum Sachverhalt: Der Angeklagte hatte an den Rückseiten der Sonnen…
Blendung einer Blitzanlage ist kein Urkundendelikt
ElbeBlawg / Das Anbringen von Reflektoren in einem Fahrzeug, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsmessstation gefertigte Lichtbildaufnahme des Fahrzeugführers unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Straftatbestand der Fälschung technisc…
Blenden einer Blitzanlage als Sachbeschädigung
mindermeinung.de / beck-online berichtet über das Urteil des OLG München vom 15.05.2006 (Az.: 4 St RR 53/06) zum Blenden einer Verkehrsblitzanlage. Folgt man der Rechtsauffassung des Vierten Strafsenates des OLG, kommt eine Strafbarkeit wegen Urkundendelikten nicht…
GRAFFITI STRAFBAR
LawBlog / Sprayer, aufgepasst. Ab heute, 8. September, sind Graffiti in den allermeisten Fällen strafbar. Denn § 303 des Strafgesetzbuches ist um einen zweiten Absatz ergänzt worden: StGB § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache b…
Neufassung des § 303 StGB (Graffiti-Besprühungen)
Recht und Gesetz / Seit dem 08.09.2005 ist der neue § 303 II StGB in Kraft (Graffiti-Fall). Hiernach wird nicht nur derjenige wegen Sachbeschädigung bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört (§ 300 Abs. 1 StGB), sondern auch derjenige,…
Kann der Minderjährige rechtfertigend Einwilligen?
Jurakopf / Wie sieht das denn im Strafrecht aus, wenn ein Minderjähriger in eine tatbestandsmässige Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorher einwilligt? Ist der “Täter” dann rechtfertigt oder macht er sich strafbar? Der Streit zum Thema is…
