Saarlands Justizminister nimmt Stellung zur Parteibespitzelung
am 24.06.2008 von http://herrschendemeinung.de/Saarlands Justizminister Prof. Dr. Gerhard Vigener sieht keine Bespitzelung von Politikern und Journalisten in der Auswertung von Verbindungsdaten eines V-Manns. Wie er in einer Mitteilung seines Hauses verlauten lässt, nimmt er die Bedenken gegen des Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 17. März 2003 ernst, respektiere aber auch die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung des Ermittlungsrichters.In der Mitteilung geht der Justizminister auf eine Problematik des der Entscheidung zugrunde liegenden § 100g StPO ein: Nämlich das Auswerten von Verbindungsdaten …
BVerfG Urteil: Handys dürfen nicht einfach beschlagnahmt werden
Streitsache / Blog / In einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 4. Februar 2005 (2 BvR 308/04) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Voraussetzungen benannt, unter denen die Ermittlungsbehörden die auf einem Handy gespeicherten Daten a…
Richterliche Unabhängigkeit
Jurabilis / Die Justizminister der Bundesrepublik Deutschland wollen die Justiz grundlegend reformieren. Ihr Ziel: Die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für eine leistungs- und zukunftsfähige Justiz. Die richterliche Unabhängigkeit soll dabei uneingeschränkt…
Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss ...
Schnüffelblog / ... berichtet heise:Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seit…
LG Saarbrücken entscheidet im Fall der Spiegel-V-Mann-TKÜ
Die herrschende Meinung / Wie die Saarbrücker Zeitung heute berichtet, hat das LG Saarbrücken eine Entscheidung über Feststellung der Rechtswidrigkeit der Telefonverbindungsdatenkontrolle eines V-Manns durch die Saarbrücker Staatsanwaltschaft getroffen. Das LG erklä…
LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über den sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaber bedarf keiner richterlichen Anordnung.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß §§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten anzusehen. Dies gilt…
Bedenken gegen Werbepraxis bei der Wok-WM
Telemedicus / Raab in Gefahr? Aufgrund des Verdachts der Schleichwerbung bei der TV Total-Wok-WM haben die Landesmedienanstalten einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Untersuchung dieser Frage beauftragt. Überprüft werden soll, neben den der Wok-W…
» Gerhard Vigener – Wikipedia
» StPO - Einzelnorm
» Pressemitteilung | Saarland.de
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