Vollmacht Kfz Zulassung Saarland: Kfz-Zulassung im Saarland
Blickpunkt Recht & Steuern | 7. November 2006 — Im Saarland können Kraftfahrzeuge seit dem 1. November 2006 nur noch nach Prüfung etwaiger Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteu…
Bereits seit dem 1. August 2005 ist aufgrund einer Landesverordnung bei Zulassung von Fahrzeugen eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erforderlich. Für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger hat diese Regelung den Vorteil, dass Zahlungstermine nicht mehr überwacht werden müssen und somit auch nicht vergessen werden.
Mit Wirkung ab 1. November 2006 wurde diese Landesverordnung geändert und es gilt - wie bereits in anderen Bundesländern - eine ergänzende Regelung. Ab diesem Zeitpunkt wird im Rahmen einer Fahrzeugzulassung geprüft, ob die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter mit der Zahlung von Kraftfahrzeugsteuern einschließlich Nebenabgaben (Säumniszuschlägen, Zinsen) in Rückstand ist. Den Zulassungsbehörden stehen die hierzu notwendigen Daten in elektronischer Form zur Verfügung.
Liegt der Zulassungsbehörde eine halterbezogene Mitteilung über rückständige Kfz-Steuerbeträge vor, wird die Zulassung des Fahrzeugs so lange zurückgestellt bis die geschuldeten Beträge entrichtet sind. Rückständige Beträge bis zu zehn Euro stehen der Zulassung eines Fahrzeugs allerdings nicht entgegen. Ein etwaiger Nachweis, dass Kfz-Steuerbeträge bereits gezahlt sind, kann nicht bei der Zulassungsbehörde z. B. mittels Vorlage von Zahlungs- oder Bankbelegen geführt werden. Ein solcher Nachweis ist nur gegenüber dem für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständigen Finanzamtes zu führen. Im Übrigen gilt eine Zahlung erst bei Gutschrift auf einem Konto der Finanzkasse als entrichtet. In Ausnahmefällen kann trotz Bestehens von Kfz-Steuerrückständen eine Zulassung erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, dass gegen die Fahrzeugzulassung keine steuerlichen Bedenken bestehen.
Eine Besonderheit ist dann zu beachten, wenn das Fahrzeug nicht von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter sondern durch einen Bevollmächtigten - beispielsweise durch den Fahrzeughändler - zugelassen wird. In diesen Fällen ist neben einer Vollmacht die Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters vorzulegen, wonach die Zulassungsbehörde die rückständigen Kfz-Steuerbeträge dem Bevollmächtigten mitteilen darf.
Über die ab dem 1…
» Vollständiger ArtikelBlickpunkt Recht & Steuern | 7. November 2006 — Im Saarland können Kraftfahrzeuge seit dem 1. November 2006 nur noch nach Prüfung etwaiger Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteu…
walfischbucht | 15. Februar 2006 — Um die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer abzubauen, gelten ab 1. April 2006 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Zul…
Straßenverkehrsrecht | 13. März 2006 — Die Zulassung eines Autos wird in Brandenburg künftig nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugst…
Blickpunkt Recht & Steuern | 12. September 2005 — Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz von der Ertei…
Lichtenrader Notizen | 12. September 2005 — OVG Rheinland-Pfalz: Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugste…
STEUERRECHT | 17. Januar 2011 — Die Versendung von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter wird …
STEUERRECHT | 1. Oktober 2008 — BFH-Urteil vom 13.08.2008 - II R 17/08 Pressemitteilung Nr. 91 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Mit Urteil vom 13. August 200…
Blickpunkt Recht & Steuern | 14. September 2005 — Zum 1. Oktober 2005 heißt es Abschied nehmen vom Kfz-Brief und Kfz-Schein. Statt dessen gibt es ab Oktober eine neue, aus zwei …
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. Februar 2011 — Die IT-Recht-Kanzlei berichtete kürzlich bereits über ein Urteil des OLG Hamburg (Details zu dieser Entscheidung finden hier), …
Steuerpraxis | 1. Oktober 2008 — Nach einem akutellen Urteil des BFH ist der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW keine na…